Der Gemeinderat hat am 27. Mai 2025 eine Neuregelung des Vollservice bei der Abfallsammlung für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe beschlossen. Künftig soll der Vollservice, also das Holen und Zurückstellen von zweirädrigen Abfallsammelbehältern, auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz, bis zu zehn Stufen und fünf Prozent Steigung festgelegt werden. Eingeschlossen ist auch die Vorgabe, im Rahmen des Vollservice an den Haustüren zu klingeln. Ziel ist es, den Begriff Vollservice klar zu definieren, die Arbeitssicherheit zu verbessern und die Mitarbeitenden zu entlasten.
Auch Durlach betroffen
93,5 Prozent der rund 37.000 Standplätze erfüllen bereits diese Vorgaben. Für etwa 2.400 Standorte, die diese Kriterien überschreiten, kann der Vollservice im bisherigen Umfang nicht fortgeführt werden. In Durlach betrifft dies etwa 200 Grundstücke.
Die Umstellung erfolgt ab August in den Stadtteilen Durlach, Rüppurr und Stupferich. Ab August 2025 erhalten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in diesen Stadtteilen ein Schreiben mit Informationen zu den neuen Vorgaben und erfahren, ob ihr Standplatz von der Neuordnung betroffen ist. Zwei Wochen später werden alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile angeschrieben.
Wo Behälterstandorte den neuen Vorgaben nicht entsprechen, können alternative, den neuen Kriterien entsprechende Standplätze auf privatem Grund eingerichtet werden. Das TSK unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer.