Essen. Für die Wahl am 14. September und eine mögliche Stichwahl fehlen noch fast 1000 Helferinnen und Helfer. Die Stadt Essen bietet finanziellen Anreiz.

Knapp zwei Monate vor der Kommunalwahl sucht die Stadt Essen noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das gilt sowohl für die Abstimmung am 14. September um die Besetzung des Stadtrates und der neun Bezirksvertretungen als auch für eine mögliche Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters 14 Tage später.

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Wie die Stadt Ende der Woche auf Anfrage der Redaktion mitteilte, fehlen noch insgesamt 944 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, davon 344 für die Wahl am 14. September und 650, sollte es am 28. September zu einer Stichwahl kommen. Für beide Wahlgänge werden nach Angaben der Stadt insgesamt 6500 Personen benötigt.

Kommunalwahl in Essen: Suche nach Wahlhelfern läuft schleppend

Im Vergleich zur Bundestagswahl im Februar dieses Jahres läuft die Suche nach Angaben der Stadt deutlich schleppender. Die Stadtverwaltung führt dies darauf zurück, dass im September mehr Menschen im Urlaub sein dürften. Vielen sei aber noch gar nicht bewusst, dass bald gewählt werde.

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Die Stadtverwaltung will mit Werbung im Internet, in sozialen Medien und durch das Auslegen von Postkarten weitere Freiwillige gewinnen. Sollte dies nicht ausreichen, könnten Beschäftigte der Stadtverwaltung zu Wahlhilfe zwangsverpflichtet werden.

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Als finanziellen Anreiz zahlt die Stadt allen Helferinnen und Helfern ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Für die Bundestagswahl war der Betrag erhöht worden. Wahlvorsteher erhielten 110 Euro, Schriftführer 100 Euro und Beisitzer 80 Euro. Für die Auszählen der per Briefwahl abgegebenen Stimmen fiel das „Erfrischungsgeld“ niedriger aus, da der Dienst erst um 15 Uhr begann. Wahlvorsteher bekamen dafür 80 Euro, Schriftführer 70 Euro und Beisitzer 60 Euro.

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Für die Kommunalwahl steht die Höhe des „Erfrischungsgeldes“ noch nicht fest. Besetzt werden müssen 310 Wahllokale in 41 Kommunalwahlbezirken. Benötigt werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer außerdem bei der Auszählung der Briefwahl. Das Wahlamt nimmt Bewerbungen entgegen. Interessenten müssen mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Unionen besitzen. Vom Wahlrecht dürfen Sie nicht ausgeschlossen sein. Nähere Infos: essen.de