Auf vielen Hauptstraßen
Senat will Tempo-30-Zonen rückgängig machen
12.08.2025 – 13:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Tempo-30-Zone (Archivbild): Für viele Straßen will der Senat kommende Woche wieder Tempo 50 beschließen. (Quelle: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/dpa-bilder)
Berliner Autofahrer können bald wieder schneller unterwegs sein. Doch nicht alle Tempolimits sollen verschwinden – nachts kommt sogar ein neues hinzu.
Der Berliner Senat will am kommenden Dienstag die Aufhebung von Tempo-30-Zonen auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen beschließen. Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde kündigte im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur an, dass der Luftreinhalteplan auf der Tagesordnung stehen werde.
Aktuell gilt auf 41 Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität. Da sich die Werte in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben, hebt der Senat das Tempolimit voraussichtlich auf bis zu 25 Straßen auf.
An sieben Straßen bleiben die Beschränkungen wegen anhaltend hoher Schadstoffwerte bestehen. Bei neun weiteren Straßen sollen die Limits zumindest teilweise aus Verkehrssicherheitsgründen erhalten bleiben – besonders vor Kitas oder Altenheimen.
Der Senat prüfte bei 25 Straßenabschnitten, an denen sich Tempo 30 nicht mehr mit schlechter Luft begründen lässt, ob dort stark frequentierte Schulwege verlaufen. In diesen Fällen könnte Tempo 30 aus Sicherheitsgründen angeordnet werden. Ob und wo eventuell auf weiteren Abschnitten die Temporeduzierung erhalten bleibt, ließ die Senatorin offen: Sie wolle dem Senatsbeschluss zum Luftreinhalte- und Lärmschutzplan nicht vorgreifen, sagte sie.
Zusätzlich plant der Senat ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen zwischen 22 und 6 Uhr. Umwelt- und Verkehrssenatorin Bonde erklärte: „Wir wollen das aus Gründen des Lärmschutzes und damit des Gesundheitsschutzes machen.“ Diese Regelung betrifft Straßen mit einer Gesamtlänge von 230 Kilometern.
Die Rücknahme der Tempo-30-Zonen stößt auf Kritik bei Umweltverbänden, den Grünen und Teilen der SPD. Die Kritiker befürchten mehr und schwerere Unfälle mit Verletzten und Toten.
Die seit Mai 2024 amtierende Senatorin Bonde verweist darauf, dass in Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich Tempo 50 gilt. Für die Anordnung von Tempo-30-Abschnitten sei eine konkrete Begründung nötig – etwa Unfallhäufungen, Gefahren für Kinder oder Senioren oder schlechte Luftwerte. Seit kurzem erlaubt die StVO auch Tempolimits an stark frequentierten Schulwegen.
„Man kann Tempo 30 nicht mal eben so anordnen nach dem Motto ‚Wir hätten das gerne hier, weil…'“, sagte Bonde. „Ansonsten müsste die StVO geändert werden.“ Berlin halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.