Stand: 15.04.2025 12:42 Uhr
Gerhard Schröder (SPD) war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. (Themenbild)
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird im Streit um sein Büro im Deutschen Bundestag nicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das teilte sein Anwalt Michael Nagel auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 81-Jährige werde „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen, sagte Nagel am Montag. Ob dem SPD-Politiker ein Büro zusteht oder nicht, bleibt laut Nagel weiterhin „offen und umstritten“. Schröder war sein Büro nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 vom Haushaltsausschuss aberkannt worden. Gegen die Entscheidung hatte der 81-Jährige Klage eingereicht – und scheiterte in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Begründung: Schröder hätte sich ans Bundesverfassungsgericht wenden müssen.
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NDR 1 Niedersachsen |
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14.04.2025 | 20:00 Uhr
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