Stand: 15.04.2025 12:42 Uhr

Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler. © picture alliance/dpa Foto: Kay Nietfeld


Gerhard Schröder (SPD) war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. (Themenbild)

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird im Streit um sein Büro im Deutschen Bundestag nicht vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das teilte sein Anwalt Michael Nagel auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 81-Jährige werde „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen, sagte Nagel am Montag. Ob dem SPD-Politiker ein Büro zusteht oder nicht, bleibt laut Nagel weiterhin „offen und umstritten“. Schröder war sein Büro nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 vom Haushaltsausschuss aberkannt worden. Gegen die Entscheidung hatte der 81-Jährige Klage eingereicht – und scheiterte in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Begründung: Schröder hätte sich ans Bundesverfassungsgericht wenden müssen.

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Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Leitung des Vorsitzenden Richters Markus Kenntner (m) verhandelt über den Streit um das Büro von Altbundeskanzler Schröder. © dpa-Bildfunk Foto: Jan Woitas

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Der frühere Bundeskanzler klagt gegen die Streichung seines Bundestagsbüros. Auch Merkel steht ein Büro zur Verfügung.
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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wartet auf den Beginn der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags. © picture alliance Foto: Kay Nietfeld

Der Bundestag hatte die Büro-Finanzierung gekippt. Die Anwaltskanzlei, die den Altkanzler vertritt, hält das für rechtswidrig.
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen |
Aktuell |
14.04.2025 | 20:00 Uhr

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