Der Fall rund um die Beleidigung des Virologen Christian Drosten durch ein Berliner Camper-Paar geht im Oktober in die nächste Runde. Am 1. Oktober beginnt in Neubrandenburg der Berufungsprozess. Das Landgericht hat für den 6. Oktober einen weiteren Termin angesetzt.

Ein Gericht sprach dem angeklagten Berliner Paar im April in erster Instanz eine Verwarnung aus. Das bedeutet, dass das Gericht die Schuld der Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Gegen dieses Urteil war sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das angeklagt Paar in Berufung gegangen.

Christian Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf einem Campingplatz in Mecklenburg-Vorpommern verbracht. Nach Überzeugung des Amtsgerichts machte der inzwischen 51-jährige Angeklagte dort ohne Einwilligung Bildaufnahmen von Drosten und teilte sie danach auf einer für beliebige Nutzer einsehbaren Telegram-Chatgruppe. Außerdem habe der Mann Drosten beschimpft, auch als Drosten in Begleitung seines vierjährigen Sohnes war. Die inzwischen 52 Jahre alte Angeklagte habe Drosten ebenfalls lautstark beschimpft. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht gefühlt und die Polizei gerufen.

Das Gericht legte zunächst für den Herren eine Geldstrafe von 375 Euro und für die Frau eine Strafe von 1.200 Euro fest.