Pädophilie und Pädokriminalität: Worin liegt der Unterschied?

Pädophilie / Pädosexualität bezeichnet eine Störung der Sexualpräferenz, die mit einem sexuellen Interesse Erwachsener an Kindern einhergeht. Die Präferenzstörung selbst gilt nicht als kriminell, sondern ihre Umsetzung. Laut der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist der Begriff Pädophilie umstritten, da er übersetzt „Kinderliebe“ bedeutet. Bei sexuellen Kontakten von Erwachsenen mit Kindern, die jünger als 14 Jahre alt sind, handelt es sich jedoch nach deutschem Recht immer um eine sexualisierte Gewalttat. Empfohlen wird daher der Begriff der Pädosexualität.

Pädokriminalität umfasst laut UBSKM alle Taten, bei denen pädosexuelle Wünsche an oder mit Kindern unter 14 Jahren umgesetzt werden. Nicht alle Täterinnen und Täter seien pädophil bzw. pädosexuell veranlagt. Stattdessen gehe es vielen Pädokriminellen darum, Macht und Kontrolle auszuüben. Ein klassisches Täterprofil gebe es nicht. Missbrauchende Männer und Frauen stammen den Angaben der UBSKM zufolge „aus allen sozialen Schichten“.