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Vergebliches Warten auf Pamino: Szenenfoto, mit dem das Veranstaltungsbüro Paulis die für vergangenen Sommer geplanten Inszenierungen bewarb. © Paulis – Das Veranstaaltungsbüro
Die für August 2024 angekündigte Inszenierung von Mozarts „Zauberflöte“ auf dem Weyher Markplatz wird nicht wiederholt, der Veranstalter ist insolvent. Bleiben Kartenkäufer auf ihren Kosten sitzen?
Kirchweyhe – Ein Opernklassiker unter freiem Himmel, dazu internationales Flair: Wolfgang Amadeus Mozarts „Zauberflöte“ hätte am 16. August 2024 auf dem Weyher Marktplatz aufgeführt werden sollen. „Präsentiert von der Prager Festspieloper“, so hieß es seinerzeit in der Ankündigung des Open Airs. Inzwischen ist der Veranstalter allerdings in die Insolvenz gegangen. Dass es den versprochenen Ersatz-Termin noch geben wird, ist vor diesem Hintergrund mehr als unwahrscheinlich.
Das federführende Veranstaltungsbüro Paulis mit Sitz in Braunschweig hatte die Aufführung wenige Tage vor dem geplanten Termin abgesagt – „aus organisatorischen Gründen“. Es werde einen Ersatztermin geben, bereits gekaufte Tickets behielten ihre Gültigkeit, ein Umtausch sei nicht notwendig, hieß es vergangenes Jahr in einer Mitteilung. Ein paar Tage später folgte eine weitere Pressemitteilung des Büros: Im Sommer 2025 werde es einen Ersatztermin geben – und erneut der Hinweis, dass ein Umtausch nicht notwendig sei. Inzwischen ist der Sommer 2025 da, aber ein Ersatztermin wurde nie bekanntgegeben.
„Die Zauberflöte“ auf dem Weyher Marktplatz – 800 Zuschauer hätten Platz gehabt
Die Veranstaltung auf dem Marktplatz war laut Ankündigung auf 800 Besucher ausgelegt gewesen. Tickets kosteten zwischen 60 und 84 Euro. Einer der Kartenkäufer ist Egon Kruse. Der Weyher hat nach eigener Aussage 144 Euro für zwei Karten ausgegeben. „Ich hätte die Karten zurückgeben“, sagt er. Aber er hatte sich darauf verlassen, dass der Ersatztermin zustande kommt. So ist er bisher ohne Gegenleistung geblieben und zum Gläubiger des insolventen Veranstaltungsbüros geworden.
Auch an anderen Orten in Niedersachsen und darüber hinaus dürfte es Betroffene geben. Denn: Eine fast wortgleiche Absage gab es etwa für eine Aufführung der „Zauberflöte“, die für den 22. August 2024 in Diepholz geplant war. Offenbar sagte das Veranstaltungsbüro eine Reihe von Konzerten im vergangenen Sommer ab – stets „aus organisatorischen Gründen“. Entsprechende Zeitungsmeldungen gab es beispielsweise aus Südbrookmerland in Ostfriesland sowie aus Frankenberg und Melsungen in Nordhessen.
Insolvenzverwalter: Veranstaltungsbüro hat Geschäftsbetrieb Ende 2024 faktisch eingestellt
Nach Angaben des Rechtsanwalts Torsten Gutmann von der Braunschweiger Niederlassung der Kanzlei Pluta hat das Veranstaltungsbüro Paulis am 20. Januar dieses Jahres Insolvenzantrag gestellt. Er, Gutmann, sei am 25. Januar zum Sachverständigen bestellt worden. Das Insolvenzverfahren sei am 7. April eröffnet worden.
„Der Geschäftsbetrieb war bereits einige Zeit vor dem Insolvenzantrag, dann Ende 2024 faktisch eingestellt worden“, schreibt Gutmann auf Anfrage der Mediengruppe Kreiszeitung. Angaben über die Geschäfte vor dieser Zeit könne er nicht machen. Es bleibt also offen, ob der Kartenvorverkauf hinter den Erwartungen zurückgeblieben war, Kosten gestiegen waren oder andere „organisatorische Gründe“ zu den Absagen führten.
„Abwicklungs-Insolvenzverfahren ausschließlich im Interesse der Gläubiger“
Gutmann verweist in diesem Zusammenhang aber darauf, dass „ein Abwicklungs-Insolvenzverfahren wie hier ausschließlich im Interesse der Gläubiger stattfindet und daher kein öffentliches Verfahren ist“. Er hält fest: „Der schon eingestellte Geschäftsbetrieb konnte im Insolvenzverfahren nicht mehr aufgenommen werden.“
Gläubiger könnten ihre Forderungen aber im Insolvenzverfahren anmelden. Die im schriftlichen Verfahren durchgeführte Gläubigerversammlung hat es laut Gutmann bereits gegeben – am 3. Juli. Der Rechtsanwalt erwähnt aber eine Möglichkeit für Karteninhaber, die daran nicht teilgenommen haben: „Sollten nun noch Gläubiger nachträglich Forderungen anmelden – das geht –, dann wird von Seiten des Insolvenzgerichts eine Gebühr erhoben von 22 Euro. Die Forderungen wären bei mir als dem hier zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden.“