Geiselnahme, räuberische Erpressung und schwerer Raub – so lautet die Anklage gegen einen 28-jährigen Mann aus Neuss, der sich ab Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten muss.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 31. August 2024 gegen 2 Uhr auf dem Rewe-Parkplatz in Allerheiligen einen anderen Mann getroffen und ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Im weiteren Verlauf habe der 28-Jährige den anderen Mann gezwungen, auf der Beifahrerseite seines eigenen Autos einzusteigen. Danach habe der Angeklagte den Wagen zum See in Allerheiligen gefahren – gefolgt von zwei weiteren Männern in einem anderen Fahrzeug. Bereits während der Fahrt soll der Neusser dem Opfer gedroht haben, dass er nicht davor zurückschrecke, ihn umzubringen.
Am See angekommen, sei einer der Männer aus dem anderen Wagen mit einer Brechstange in der Hand, in das Auto des Angeklagten und seines Beifahrers eingestiegen. Auch er habe das Opfer bedroht, während der dritte Mann sich vor das Fahrzeug postiert habe, um eine Flucht des Opfers zu verhindern.
Dem 28-jährigen Neusser wird weiter vorgeworfen, seinen Beifahrer nun sowohl mit einem Messer als auch einer Flasche bedroht zu haben. Zu der Flasche habe der 28-Jährige erklärt, sie sei mit einer ätzenden Flüssigkeit gefüllt, die er über seinen Beifahrer gießen werde, sollte dieser nicht tun, was er ihm befehle. Anschließend habe er die Geldbörse des Opfers aus der Fahrertür geholt, daraus etwa 100 Euro Bargeld sowie die EC-Karte genommen und das Opfer gezwungen, ihm die PIN der Karte zu nennen.
Es sei eine Fahrt zu einem Geldautomaten in Dormagen gefolgt, wo einer der beiden anderen Männer 1000 Euro vom Konto des Opfers abgehoben habe. Schließlich sei es zu einer Tankstelle in Düsseldorf gegangen, wo die drei Männer Paysafe-Karten im Wert von 100 Euro gekauft haben sollen.
Für das Gerichtsverfahren gegen den Neusser sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Laut Strafgesetzbuch drohen bei einer Verurteilung wegen Geiselnahme, ebenso wie bei räuberischer Erpressung und schwerem Raub Freiheitsstrafen von nicht unter fünf Jahren. Gegen die beiden anderen Männer ist ebenfalls ein Verfahren anhängig.