Wegen einer unangemessenen Beziehung zu einem Insassen muss sich die Wärterin Megan Breen (23) in Südwales vor einem Gericht verantworten. Die Beziehung soll sie zwischen Februar und Mai 2022 gehabt haben. Zuerst habe sie dies bestritten, berichtet der „Mirror„.
In der Anklage heißt es, dass sie sich in ihrer Funktion als Wärterin „vorsätzlich und ohne triftigen Grund oder Rechtfertigung“ verfehlt habe. Dies sei einem „Missbrauch des öffentlichen Vertrauens in den Amtsträger“ gleichgekommen, informiert „Mirror“.
Wärterin angeklagt – „alle Strafmaßoptionen offen“
Breen wurde auf Kaution freigelassen, allerdings seien „alle Strafmaßoptionen offen“. Einen weiteren Vorwurf wegen des illegalen Zugriffs auf einen Computer gegen die Angeklagte wurde nicht weiter verfolgt.
Im Jahr 2023 und 2024 sollen dort insgesamt 19 Gefängnismitarbeiter wegen Amtsmissbrauch angeklagt worden sein, berichtet „Mirror“ und beruft sich auf Informationen des Justizministeriums. Folgendes kann beispielsweise unter Amtsmissbrauch fallen:
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Gewaltanwendung gegen Gefangene
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Bestechlichkeit
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Weitergabe von Informationen
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Beschaffung von Drogen, Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen
In Deutschland ist Amtsmissbrauch ein „komplexes Konzept“ im Strafrecht, berichtet Rechtsanwalt Marc Wederhake. Immer wenn ein Amtsträger seine Befugnisse in einer Art und Weise ausübt, die gegen das Gesetz verstößt, liegt ein Amtsmissbrauch vor. Je nach Schwere der Tat kann eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Ebenso können durch Disziplinarverfahren berufliche Konsequenzen auftreten.