Verkehrssicherheit in Dresden
Stadt sperrt selbstgemalten Zebrastreifen – Eltern empört
13.08.2025 – 10:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Der selbstgemalte Zebrastreifen: Die Stadt Dresden hat den Straßenübergang gesperrt. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
Die Stadt Dresden blockiert mit Warnbarken einen illegal aufgebrachten Fußgängerüberweg. Zahlreiche Schulkinder müssen nun Umwege in Kauf nehmen.
Die Stadtverwaltung Dresden hat einen selbstgemalten Zebrastreifen mit Warnbarken gesperrt. Schulkinder und Anwohner müssen jetzt für einen sicheren Straßenübergang weite Umwege in Kauf nehmen.
Stefan Kraft, Vorsitzender des Kreiselternrates Dresden, kritisiert das Vorgehen der Stadt scharf. Er beschäftigt sich seit fünf Jahren mit dem Thema Schulsicherheit. Kraft betont: „Niemand läuft 300 Meter nach links oder nach rechts, um die Straße zu überqueren.“
Im Umfeld der Straßenquerung befinden sich mehrere Schulen und Kindertageseinrichtungen. Besonders Musikschüler des Heinrich-Schütz-Konservatoriums nutzen die Stelle. Seit dem Einsturz der Carolabrücke hat sich das Verkehrsaufkommen dort erhöht.
Die Elternvertreter fordern seit Jahren eine sichere Querungsmöglichkeit. Die vorhandene Verkehrsinsel reicht laut Kraft nicht mehr aus. Autofahrer benötigten ein klares Signal. Kraft erklärt: „Hier muss ich anhalten, hier hat der Fußverkehr oder der Radverkehr einfach Vorrang. Und das schaffe ich nur über einen Zebrastreifen oder über eine Ampel.“
Doch was hat der illegal aufgemalte Zebrastreifen gebracht? Kraft sagt: „Verrückterweise hat der funktioniert. Die Autos haben angehalten, die Schülerinnen und Schüler konnten den Zebrastreifen benutzen.“
Statt einer unsicheren Querungsmöglichkeit haben sie laut Kraft nun gar keine mehr. Auch Miriam Lehmann von der Elternvertretung des Schütz-Konservatoriums hält den aktuellen Zustand für untragbar. Mehr als 5.000 Kinder besuchen wöchentlich das Konservatorium. Lehmann fordert: „Da müsste man eigentlich als Erstes an die Schwächsten denken, also an die Kinder, die natürlich jetzt hier auch erst mal nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn das zu unübersichtlich ist.“
Die Stadt Dresden ließ eine Anfrage zum weiteren Umgang mit dem Fall unbeantwortet. Das unerlaubte Aufbringen eines Zebrastreifens gilt rechtlich als Straftat. Es kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Amtsanmaßung gewertet werden.