Am späten Dienstagnachmittag musste ein Mann aus dem Rhein in Duisburg gerettet werden. Das bestätigt die Polizei auf Nachfrage der Redaktion.
Demnach soll der 38-jährige Mann aus Hürth im Stadtteil Friemersheim in Höhe der Eisenbahnbrücke in einem Kribbenfeld ins Wasser gegangen sein. Als ein Schiff vorbei gefahren ist, soll das den Mann, der mit einem Schwimmkragen ausgestattet war, tiefer in den Rhein hinein gezogen haben. Passanten hätten demnach den Mann gesehen und den Notdienst informiert.
Nach Angaben der Feuerwehr erreichten gegen 17 Uhr mehrere Notrufe die Duisburger Leitstelle. Die Anrufer berichteten über eine im Wasser treibende Person in Höhe des Rheinkilometers 773. Der Rettungshubschrauber Christoph 9 konnte den Mann dann im Rhein lokalisieren und die Rettungskräfte einweisen.
Als die Polizei gegen 17.19 Uhr eintraf, war der Mann bereits gerettet. Der 38-Jährige wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.
Nun droht dem Mann auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Wasserschutzpolizei. Denn das Baden im Rhein ist von der Stadt Duisburg verboten. Wie viel der Mann zahlen muss, wird sich noch zeigen, sagt Polizeisprecherin Julia Schindler. Die Höhe legt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes fest. Auch die Polizei warnt ausdrücklich davor, im Rhein zu baden. „Das schlimmste Bußgeld ist immer noch das eigene Leben“, so Schindler.
Die Stadt Düsseldorf hat am Mittwoch bekannt gegeben, das Schwimmen im Rhein zu verbieten, nachdem mehrere Menschen beim Baden von der Strömung abgetrieben und ums Leben gekommen sind. In Duisburg gilt diese Regel schon länger. Geregelt ist das über die Verordnung mit dem sperrigen Namen „über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg“ aus dem Jahr 1972 – kurz: „BadeVRhein-Kleve“.
Demnach ist es auf der rechten Stromseite an den Rheinkilometern 769,3 bis km 794,6 km und auf der linken Stromseite von Kilometer 763 bis Kilometer 766,5 und von Kilometer 769,3 bis Kilometer 794,6 laut besagter Verordnung verboten. Der am Dienstag Verunglückte befand sich also in besagter verbotener Zone.
Die Stadt weist nicht nur Online sondern auch auf Schildern vor Ort am Rhein in mehreren Sprachen auf das Schwimmverbot hin. Der Rhein ist ein viel befahrener Fluss mit gefährlicher Strömung. Besonders gefährlich sind die Unterströmungen, weil die auf der Wasseroberfläche nicht zu erkennen sind. Diese Unterströmungen werden unter anderem durch vorbeifahrende Schiffe ausgelöst und können selbst erwachsenen, kräftigen Menschen die Füße wegziehen, heißt es bei der Stadt.
Wer an den heißen Tagen eine Abkühlung benötigt, kann das ausschließlich im Großenbaumer See, Wolfssee und Kruppsee sowie den Freibädern tun.
Sollten Passanten eine Person im Rhein entdecken, warnt die Stadt, nicht zur Hilfe ins Wasser zu steigen, sondern sofort den Notruf zu wählen.