Kiel. Zwei Monate ist es her, dass Beschwerden zur Islamwoche 2025 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) öffentlich wurden. Die Vorwürfe: unter anderem eine geschlechtergetrennte Sitzordnung, ein umstrittener Reder, dessen Organisation vom Verfassungsschutz dem Salafismus zugeordnet wird – und Aussagen zur Züchtigung von Frauen. Seitdem hat der Fall bundesweit für Aufregung gesorgt. Die Aufarbeitung an der Uni läuft zwar, zieht sich allerdings.
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Im Bildungsausschuss des Landtags berichtete CAU-Vizepräsidentin Dr. Catherine Cleophas bereits am 10. Juli, dass nun alle Namen der Organisatoren – einer Arbeitsgruppe der Islamischen Hochschulgruppe (IHG) – feststünden und weitere Gespräche geführt werden sollen. Doch welche Konsequenzen hat die Kieler Universität seither aus den Vorfällen gezogen?
Islamwoche an CAU Kiel: Bis zur persönlichen Aussprache vergingen zwei Monate
„Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Überprüfung der Ereignisse während der Aktionswoche der Islamischen Hochschulgruppe (IHG) vom 5. bis 9. Mai 2025 eingeleitet“, sagt Claudia Ricarda Meyer, Kanzlerin der CAU.
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Als erste Konsequenz entzog die Hochschulführung der Gruppe Ende Juni vorübergehend ihre Rechte – etwa das Privileg, die Räumlichkeiten der Kieler Uni zu nutzen. Zudem kündigte sie an, das Verfahren zur Raumvergabe für Hochschulgruppen zu überarbeiten. Dieser Prozess läuft noch.
Bis zu einer persönlichen Aussprache vergingen jedoch zwei Monate: Erst am 9. Juli traf sich das Uni-Präsidium mit dem Vorstand der Islamischen Hochschulgruppe. Eine Woche später hörte die CAU die eingesetzte Arbeitsgruppe an. Brisant ist, dass diese teilweise aus Personen bestand, die nicht an der Universität Kiel studieren.
Das Ergebnis der Anhörung: Die Vorwürfe konnten nicht aus dem Weg geräumt werden. „Das Vertrauen in die Hochschulgruppe ist so nachhaltig erschüttert, dass am 23. Juli eine Aberkennung des Status als Hochschulgruppe erfolgte“, so Meyer. „Die internen Abläufe in der IHG sind nicht geeignet, um Veranstaltungen eigenständig zu organisieren.“
Uni Kiel hat rechtliche Schritte eingeleitet: Verfahren läuft noch
Anschließend habe die Hochschulführung in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums rechtliche Schritte eingeleitet. „Da das Verfahren noch läuft, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben“, sagt die Kanzlerin. Ein denkbarer Ausgang wären eine Zwangsexmatrikulation oder ein Hausverbot für einzelne Personen.
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Deutlich wird: Die CAU hat zwar bereits erste Konsequenzen gezogen – doch die Aufarbeitung dauert an.
KN