Als erste Stadt hat Düsseldorf das Baden im Rhein verboten. Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt ab dem 14. August 2025. Dann ist auch mit ersten Kontrollen des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes zu rechnen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das soll bei min. 180 Euro liegen, kann aber auch eine Summe von bis zu 1.000 Euro erreichen. Je nach Einschätzung des konkreten Verhaltens können zunächst auch mündliche Verwarnungen erfolgen.

Als verboten definiert ist das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser“. Mit den Füßen im Wasser stehen, ist weiterhin erlaubt.

Ausnahmen sind z.B. für Übungen und Einsätze der Feuerwehr vorgesehen. Veranstaltungen wie das Neujahrsschwimmen sollen möglich sein, wenn die Stadt sie erlaubt. Auch das Angeln an vorgesehenen Stellen und der Umgang mit Wasserfahrzeugen sind gestattet.

Laut Oberbürgermeister Stephan Keller ist das Badeverbot „ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht.“ Im Sommer ist es zu einer Serie von Todesfällen gekommen. U.a. die Wasserwacht oder die DLRG hatten für ein Schwimmverbot plädiert.

Wenn ein Schwimmer in Not gerät, rät Patrick Rauscher, Taucheinsatzführer der Feuerwehr Düsseldorf, folgendes: „Wenn ihr seht, dass jemand im Rhein treibt, dann wählt ihr unverzüglich die 112. Die Feuerwehr alarmiert alle notwendigen Rettungskräfte. Beobachtet die Person, behaltet sie im Auge, wartet auf die ersten Einsatzkräfte, übergebt die Einsatzstelle vernünftig an diese, damit wir auch gezielt eingreifen können. Wir raten dringlichst davon ab, selbst Rettungsversuche zu unternehmen. Also auf keinen Fall selbst ins Wasser springen, auch wenn man meint, man ist ein guter Schwimmer. Aber auch gute Schwimmer haben hier ohne Schutzausrüstung Probleme.“