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Schokolade gehört zu den liebsten Süßigkeiten der Deutschen. © Photology2000/Imago
Belgische Pralinen sind weltweit bekannt. Eine Sorte ist jetzt von einem Rückruf betroffen. In Deutschland war sie in 7 Bundesländern erhältlich.
Dortmund – Schokolade im Schlumpf-Look birgt für Menschen mit einer Weizenallergie derzeit ein Risiko. Denn die Produkte können Gluten enthalten – das steht jedoch nicht immer klar auf dem Etikett.
Aktueller Schokoladen-Rückruf: Bundesamt warnt vor Verzehr
Konkret geht es um das Produkt „Belgian Chocolate Moments Smurfs (Schlumpf Pralinen) – Popping Milk Chocolates with Cookies“ vom Hersteller Neuhaus NV. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt auf dem Portal lebensmittelwarnung.de alle Personen mit einer entsprechenden Allergie explizit davor, die Schokolade zu essen.
Es gibt drei verschiedene Arten von Glutenunverträglichkeit, erklärt die AOK Sachsen-Anhalt. Diese sind:
- Zöliakie: Ein Bluttest auf bestimmte Antikörper und eine Dünndarmbiopsie zeigen sie. Unbehandelt drohen Schäden an der Darmschleimhaut.
- Nicht-Zöliakie-Glutensensitivität: Die Diagnose erfolgt per Ausschlussverfahren und Beobachtung der Beschwerden unter glutenfreier Ernährung.
- Weizenallergie: Ein Hauttest oder der Nachweis von IgE-Antikörpern bringt Klarheit. Hier können ernste, sogar lebensbedrohliche Reaktionen auftreten, falls Weizen nicht gemieden wird.
Weitere Verbraucherwarnungen
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Schokoladen-Rückruf wegen fehlendem Allergen-Hinweis: Liste zeigt die wichtigsten Informationen
Schokoladen-Fans, die unter einer dieser Unverträglichkeiten leiden, können anhand der folgenden Liste und des Bildes abgleichen, ob sie im Besitz von einem der Rückruf-Produkte sind:
- Betroffenes Produkt: Belgian Chocolate Moments Smurfs (Schlumpf Pralinen) – Popping Milk Chocolates with Cookies
- Verpackungsgröße: 120 Gramm
- Betroffene Mindesthaltbarkeitsdaten und jeweilige Chargennummern: 09. Dezember 2025: 80108689; 07. Januar 2026: 80108704, 80108712, 80108746; 29. Januar 2026: 80108827; 05. Februar 2026: 80108842, 80108848; 13. Februar 2026: 80108881; 14. Februar 2026: 80108878, 80108966; 01. März 2026: 801089940; 1. Juli 2026: 80108701
- Verkaufszeitraum: 16. Juni 2025 bis 04. August 2025
- Betroffene Bundesländer laut BVL: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
- Hersteller: Neuhaus NV
Diese belgischen Pralinen im Schlumpf-Format sind aktuell von einem Rückruf betroffen. © Neuhaus NV
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass Personen, die kein Problem mit Gluten haben, „das Produkt bedenkenlos konsumieren“ können. Doch was sollten Allergiker nun mit der Schokolade tun?
Rückruf von belgischer Schokolade: Allergiker erhalten Geld zurück
Käufer der Schokolade können diese im jeweiligen Verkaufsgeschäft zurückgeben. Der Kaufpreis sollte dort erstattet werden, auch ohne Kassenbon (eine Liste mit weiteren aktuellen Rückrufen gibt es bei RUHR24).
Wer weitere Fragen zum Rückruf hat, kann sich per Telefon oder E-Mail an den Kundenservice von Neuhaus NV wenden. Entweder unter der Nummer +32 2 568 23 00 oder der Adresse customercare@neuhaus.be.