Wie hoch die Sanktionen letztlich ausfallen, hänge von der jeweils konkreten Situation ab, die die Kontrollstreifen vorfinden. Unter dem Bußgeld für Wildpinkeln, für das bisher 150 Euro fällig werden, solle das Bußgeld jedoch nicht liegen.
Verordnung regelt, was erlaubt ist
Die neue Düsseldorfer Verordnung zieht für das Baden im Rhein enge Grenzen. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt bereits das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser“.
Gestattet ist demnach das „kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei“.
Schwerpunktkontrollen durch Ordnungsamt
Das Badeverbot gilt künftig entlang der kompletten 42 Düsseldorfer Rheinkilometer. Diese zu kontrollieren, hatte Keller schon in der vergangenen Woche als „Problem“ bezeichnet.
„Wir werden mit regelmäßigen Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes zusammen mit der Wasserschutzpolizei das Verbot kontrollieren, zum ersten Mal am Freitag“, erläuterte Zaum. Man wolle gerade bei gutem Wetter vor allem an den besonders gefragten Rhein-Abschnitten präsent sein, wie dem sogenannten „Paradiesstrand“ oder in den Stadtteilen Hamm und Himmelgeist.
Neusser Verbot folgt in den nächsten Tagen
Mehrere Städte entlang des Rheins haben bereits angekündigt, dem Beispiel Düsseldorfs folgen zu wollen. Ein Stadtsprecher in Neuss sagte dem WDR am Mittwochnachmittag, die Verbotsverordnung sei in der „finalen internen Prüfung.“ Das Badeverbot im Rhein auf Neusser Stadtgebiet soll voraussichtlich „in den kommenden Tagen“ in Kraft treten.