Das Bürgergeld ist zu hoch, da lohnt sich das Arbeiten nicht mehr – so lautet ein gängiges Vorurteil. Gefördert wird diese Meinung auch durch CDU und CSU, die das Bürgergeld als „Fehlanreiz“ betiteln und reformieren wollen. Eine neue Studie zeigt jetzt: Arbeit lohnt sich doch! Anhand verschiedener Beispiele hat die Studie verglichen, was Mindestlöhner oder Bürgergeldempfänger in bestimmten Lebenslagen verdienen würden – auch für Hamburg.
Wäre ein Bürgergeldempfänger schlechter gestellt, wenn er eine Arbeit aufnimmt? Dieser Frage hat sich die Hans-Böckler-Stiftung in ihrer aktuellen Studie gewidmet. Dafür wurden drei Haushaltskonstellationen betrachtet: alleinstehende Männer, alleinerziehende Frauen mit einem Kind (etwa fünf Jahre) und Ehepaare mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren.
Für Hamburg kommen die Forscher auf folgende Rechnungen: Ein alleinstehender Mann würde mit Bürgergeld etwa 1118 Euro pro Monat zur Verfügung haben. Mit Mindestlohn stünden ihm 1611 Euro zu. Er würde also 493 Euro mehr erhalten.
Eine alleinerziehende Frau hätte mit Bürgergeld 1954 Euro pro Monat – mit Mindestlohn wären es 2623 Euro. Sie würde also 669 Euro mehr erhalten. Dem Ehepaar mit zwei Kindern stünden mit Bürgergeld 3094 Euro zu – mit Mindestlohn hätten sie 3663 Euro. Ergibt 570 Euro mehr pro Monat.
Das könnte Sie auch interessieren: Privatschul-Abi: So groß ist der Unterschied in Hamburg – alle Noten!
Das Fazit der Forscher: In Übereinstimmung mit der Literatur zeigen die Ergebnisse, dass unabhängig von der Haushaltskonstellation und der jeweiligen Region der Lohnabstand zwischen Bürgergeld und einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn stets vorhanden ist. Im Osten (inklusive Berlin) ist der Lohnabstand übrigens mit durchschnittlich 570 Euro etwas größer als im Westen (549 Euro).