Stand: 14.08.2025 14:37 Uhr

Das Brandenburger Innenministerium hat das Verfassungsschutz-Gutachten über den Landesverband der AfD veröffentlicht. Er wird als klar antidemokratisch und „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft.

  • Verfassungsschutzvermerk zur Brandenburger AfD veröffentlicht
  • AfD Brandenburg demnach „gesichert rechtsextrem“
  • Behörde sieht Bestrebungen, garantierte Grundrechte auszuhöhlen
  • Partei lehne Institutionen grundsätzlich ab, wenn Aussagen von AfD-Linie abweichen
  • Partei schaffe eigene kulturelle Räume und Informationsblasen

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hat am Donnerstag den Vermerk zur Einstufung des AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorgestellt. Er ist auf der Website des Ministeriums abrufbar und umfasst mehr als 140 Seiten mit Belegen und Begründungen für die Einstufung des AfD-Landeverbandes [mik.brandenburg.de].
 
Wilke sagte während der Pressekonferenz in Potsdam, dass aus Sicht das Verfassungsschutzes Äußerungen führender AfD-Politiker gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verstoßen. Zu den Hauptforderungen der Partei gehöre ein homogenes Staatsvolk auf ethnisch-kultureller Grundlage, zu dem Menschen mit nichtdeutscher Herkunft nicht gleichberechtigt gehören könnten.

Symbolbild: Mann mit AfD-Weste auf einer Kundgebung. (Quelle: dpa/Hermann)

Warum die Brandenburger AfD als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft wird

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Kultureller Gemeinschaftsraum mit eigenen Informationsblasen

Zudem wirft der Verfassungsschutz einflussreichen Vertretern der Partei vor, politische Gegner zu verunglimpfen und die Legitimität rechtsstaatlicher Entscheidungen in Zweifel zu ziehen. Wilke Dies geschehe in einem Maß, das nicht einer Auseinandersetzung in der Sache diene, sondern auf die generelle Verächtlichmachung des politischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland ziele.
 
Wilke sagte: „Die AfD hat im Diskurs die Sprache verändert, mit der wir umgehen. Sie hat das Sag- und Denkbare verschoben. Sie hat über Jahre hinweg Institutionen verächtlich gemacht, um ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen.“
 
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes bedeute nicht, dass alle AfD-Mitglieder Rechtsextremisten seien. „Wenn es noch welche gibt, die da nicht einzuordnen sind – und die gibt es sicherlich“, so Wilke, „sind diese doch sehr, sehr still geworden.“
 
Daran dürfe man sich nicht gewöhnen. Wilke sagte auch, viele AfD-Anhänger seien für eine kritische Auseinandersetzung mit der Partei kaum mehr zu erreichen. „Es ist eher so, als wenn man Teil eines Fußballclubs ist. Da ist es auch egal, ob die Mannschaft schlecht gespielt oder gefoult hat“, so Wilke. Die AfD habe einen „kulturellen Gemeinschaftsraum“ mit eigenen Informationsblasen geschaffen.

140 Seiten langer Vermerk

Der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Wilfried Peters, erklärte, die AfD Brandenburg wolle „elementare Verfassungsgrundsätze“ beseitigen. „Und zwar insbesondere durch Verstöße gegen die Menschenwürde, das heißt, sie spricht einer größeren Personengruppe die Menschenwürde ab oder will sie einschränken“, so Peters. Außerdem gebe es Verstöße gegen das Demokratieprinzip, mit dem ein Verbot von Willkür- und Gewaltherrschaft verbunden sei.
 
Der Verfassungsschutz-Vermerk umfasst mehr als 140 Seiten mit Belegen und Begründungen für die Einstufung des AfD-Landeverbandes. Das Gutachten des Verfassungsschutzes war vorab bereits geleakt worden. Daraus ging hervor, dass die Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen sei.
 
Neben Brandenburg gelten auch die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextrem. Für die Einstufung der AfD-Gesamtpartei gibt es aktuell eine Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz, solange eine Prüfung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln läuft. Auch in Brandenburg klagt die Partei gegen ihre Einstufung.

Symbolbild: AfD Logo, Emblem - AfD ist gesichert rechtsextremistisch. (Quelle: imago images/Hoermann)

Jeder kann es wissen

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Vom Verdachtsfall hochgestuft

Im Mai war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD Brandenburg von einem rechtsextremen Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft habe. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der jeweilige Landesverband der AfD bereits seit Längerem so eingestuft.
 
Um die Veröffentlichung des Vermerks hatte es Streit zwischen dem Innenministerium und der Brandenburger AfD gegeben. In Zusammenhang mit der Bewertung der AfD musste im Mai der frühere Verfassungsschutzchef Jörg Müller gehen, SPD-Innenministerin Lange trat kurz darauf zurück.
 
Die Brandenburger AfD will sich am Donnerstagnachmittag um 14 Uhr im Potsdamer Landtag zur Einstufung äußern.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.08.2025, 9:40 Uhr

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