Kaum war am Donnerstag das strikte Rhein-Badeverbot in Kraft getreten, das Düsseldorf als erste deutsche Anliegerkommune erlassen hat, gab es eine traurige Nachricht, die drastisch vor Augen führt, wie gefährlich es ist, in Deutschlands wichtigster Bundeswasserstraße zu baden: Die Polizei teilte mit, in Voerde sei der im Rhein treibende Leichnam eines 47 Jahre alten Manns gefunden worden, der am Montag mit einem seiner beiden Söhne in die Flussströmung geraten war. Während sich der Junge ans Ufer retten konnte, wurde der Mann fortgezogen und ging unter. Erst mehr als 100 Kilometer flussabwärts entdeckte ein Sportbootführer nun den leblosen Körper.

Behörden und Rettungsdienste warnen seit Jahren dringend vor dem Baden im Rhein – nicht nur, weil durch Schiffe unkalkulierbarer Wellenschlag und unerwartete Sogeffekte entstehen. Hinzu kommen die natür­lichen, tückischen Strömungsverhältnisse unter der nur scheinbar ruhigen Wasseroberfläche. Selbst für geübte Schwimmer ist der Rhein gefährlich.

In Düsseldorf setzte die Verwaltung bisher auf große, mehrsprachige Warnschilder und eine Aufklärungskampagne in den sozialen Medien. Doch das hatte keinen spürbaren ­Effekt. Als es in der nordrhein-west­fälischen Landeshauptstadt vor wenigen Wochen zu einer Serie von Badeunfällen mit fünf Toten binnen weniger Tage kam, wurde der Ruf nach einem Badeverbot immer lauter. Weil das Baden im Rhein bundes- und landesrechtlich grundsätzlich erlaubt ist, ließ sich die Verwaltung sicherheitshalber vom nordrhein-westfälischen Innenministerium bestätigen, dass sie für ihr Stadtgebiet tätig werden kann.

Waten im Wasser teils erlaubt

Wer sich auf Düsseldorfer Stadt­gebiet nicht an das Badeverbot hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Weniger als 180 Euro – womit in Düsseldorf Wildpinkler belegt werden – sollen aber nicht fällig werden, um einen „Abschreckungseffekt“ zu erzielen. Die Tücke liegt auch dieses Mal freilich im Definitions- und Ausnahmedetail. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das „planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöchel­tiefem Wasser des Rheins“.

Das Badeverbot umfasst sämtliche Erholungs-, Sport- und Freizeitzwecke, „insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser“. Ausdrücklich erlaubt bleibt das Waten all jenen, die beim An- und Ablegen mit ihrem Wasserfahrzeug hantieren oder Angel­sport betreiben. Ausgenommen sind zudem alle von der Stadt erlaubten Veranstaltungen wie das traditionelle Neujahrsschwimmen und selbstredend Übungs- und Rettungseinsätze von Wasserrettungsdiensten.

Da das Problem Rhein-Baden nicht an der Stadtgrenze ende, hoffe man auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums und des für die Wasserstraßen zuständigen Bundes, heißt es aus der Stadtver­waltung. Derweil prüfen oder planen mehrere benachbarte Rheinanlieger wie Köln, Neuss, Krefeld und Duisburg ein Badeverbot.