Tat an Heiligabend

Patientin in Klinik erwürgt: Gericht trifft Entscheidung

Aktualisiert am 14.08.2025 – 20:26 UhrLesedauer: 1 Min.

Das Landgericht in Bremen: Am Montag beginnt der Prozess gegen zwei Angeklagte.Vergrößern des Bildes

Das Landgericht in Bremen: Am Montag beginnt der Prozess gegen zwei Angeklagte. (Quelle: Diego Grandi)

Ein Prozess am Bremer Landgericht hat sein Ende gefunden: In einer Klinik hatte eine Frau eine Patientin getötet. Nun hat das Gericht eine Entscheidung getroffen.

Das Landgericht Bremen hat gegen eine Frau wegen der Tötung einer Mitpatientin in einer Klinik die Unterbringung in einer Psychiatrie verhängt. Sie galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Gericht hat gegen eine Frau wegen der Tötung einer Mitpatientin in einer Klinik die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Die Frau galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die 42-Jährige an Heiligabend vergangenen Jahres in einem Krankenhaus in Bremen einer Mitpatientin ein Kissen ins Gesicht drückte, um sie zu töten. Als das scheiterte, erwürgte sie die Frau.