München – Zwei Frauen (24, 27) aus dem Rotlichtmilieu schmuggeln jeweils 20 und 39 Kilo Marihuana von Thailand nach Europa. In München bekommen sie Bewährungsstrafen. Ihnen kommt das neue Cannabisgesetz zugute. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung und der Justizminister rechnet mit der alten Ampel-Regierung ab.
Oberstaatsanwältin Anne Leiding zu BILD: „Eine Bewährungsstrafe ist unserer Auffassung nach hier nicht ausreichend abschreckend. Beide Angeklagte haben in vollem Bewusstsein ein bekanntes Geschäftsmodell der organisierten Drogenkriminalität ausgenutzt, gezielt die Rolle einer Kurierin übernommen und für den Transport von Cannabis eine Vergütung erhalten.“
„Cannabis-Gesetz gehört abgeschafft“
Leiding ist Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I
Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Durch die Teillegalisierung von Cannabis im Bereich der kleineren Mengen für den Eigenkonsum dürfe nicht der Eindruck entstehen, auch große Mengen an Cannabis könnten gefahrlos über Deutschland nach Europa eingeführt werden, so Leiding.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (54, CSU): „Cannabis muss wieder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt – und damit der Besitz und Anbau von Cannabis wieder strafbar werden. Das Cannabis-Gesetz gehört abgeschafft.“
„Es kommen täglich Tonnen von Marihuana“
Strafverteidiger Raban Funk (53) ordnet in BILD ein: „40 Kilo Marihuana sind heutzutage keine große Menge mehr. Täglich kommen Tonnen von Marihuana aus Südamerika an europäischen Häfen an. Dazu täglich Hunderte Kilo per Lkw aus Spanien. Auch Albanien spielt eine große Rolle.“
Funk sagt: „Ob die Frauen erwischt werden oder nicht, spielt für die Drogenmafia keine Rolle.“
Kommt es überhaupt zu einem neuen Prozess?
Rechtsanwalt Raban Funk (53)
Foto: Deutsche Strafverteidiger e.V.
Aber kommt es überhaupt zu einem neuen Prozess am Landgericht München, wenn die Schmugglerinnen im Ausland sind und nicht zum Gerichtstermin erscheinen? Funk: „Weil der bisherige Haftbefehl aufgehoben wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass noch mal ein U-Haftbefehl erlassen wird. Die Staatsanwaltschaft kann einen Vorführhaftbefehl beantragen.“
Rechtsanwalt Funk rechnet aus seiner Erfahrung damit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Berufung irgendwann zurückziehen werde.
Raban Funk ist Vorstand der Deutschen Strafverteidiger e. V. und Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht.