Gebhardt: „KiKA zukunftsfest machen“

Gebhardt zeigte sich erleichtert über das Prüfergebnis des GBD. „Dass der KiKA auch in der Zukunft ein linear strukturiertes Programm senden kann, ist für die Nutzer in dieser Zielgruppe enorm wichtig“, sagte er MDR SACHSEN-ANHALT. Jetzt gelte es, dass sich der MDR dieser Rechtsauffassung anschließe und den KiKA in dieser Struktur zukunftsfest mache.

Der MDR versteht den Reformstaatsvertrag indes bereits so wie auch die Landtags-Juristen. Die Einstufung als Telemedienangebot gemäß des Reformstaatsvertrages treffe keinerlei Aussage über die Form der Ausspielung, erklärte die stellvertretende Juristische Direktorin des MDR, Annette Baumbach-Goetze. „Inhalte können sowohl non-linear, etwa ‚on demand‘, als auch linear, etwa in Form von kuratierten Strecken oder Livestreams angeboten werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, auch künftig auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Eltern einzugehen.“ Einen KiKA wird es so oder so also weiterhin geben.

Inhalte können sowohl non-linear als auch linear angeboten werden.

Annette Baumbach-Goetze, stellv. Juristische Direktorin des MDR

Bereits im Februar hatte Kulturminister Rainer Robra (CDU) in einer SItzung der Rundfunk-Kommission ein lineares KiKA-Programm über 2032 hinaus ins Spiel gebracht. Auch er war der Ansicht, es gehe bei den Reformen nur um den Verbreitungsweg über das Fernsehen. Ein online abrufbarer Livestream sei dagegen kein Problem. So liest sich auch die Einschätzung des GBD. Folgt man dieser, verbieten die Reformen nicht, ein lineares Programm zu senden – dann eben im Internet.