Albtraum-Vorfall auf Mallorca
Eindringling sitzt im Bett deutscher Urlauberin – und fasst sie an

14.08.2025, 20:51 Uhr

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Wie im Horror-Film: Mitten in der Nacht wird eine deutsche Touristin auf Mallorca von einer Berührung geweckt. Als sie die Augen öffnet, merkt sie: Es ist nicht ihr Partner – auf dem Bett sitzt ein Fremder.

Ein deutscher Urlauber ist in Palma auf Mallorca festgenommen worden, nachdem er in ein Hotelzimmer eingebrochen und dort eine schlafende Touristin am Bein berührt haben soll. Der 23-Jährige sei in der Nacht zu Montag in das Zimmer eines Hotels an der Playa de Palma eingedrungen und habe begonnen, das Bein der Frau zu tätscheln, bestätigte die Polizei einen Bericht der Zeitung „Diario de Mallorca“. Die Deutsche schreckte entsetzt hoch, als sie die Berührung bemerkte und den Unbekannten neben sich auf dem Bett sitzen sah.

Ihr Partner sei ebenfalls aufgewacht und habe den Eindringling kurzerhand aus dem Zimmer gedrängt. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung sei es dabei nicht gekommen, sagte ein Sprecher der Polizei. Der junge Deutsche habe sich daraufhin sofort in sein eigenes Zimmer zurückgezogen, das direkt neben dem des Paares lag. Vermutlich sei er über den gemeinsamen Balkon in das Nachbarzimmer geklettert.

Die Frau und ihr Partner informierten umgehend die Rezeption, die wiederum die Polizei alarmierte. Wenig später trafen Beamte am Hotel ein und nahmen den Verdächtigen fest. Er habe keinen Widerstand geleistet und gegenüber den Polizisten angegeben, sich an nichts erinnern zu können. Die Vermutung, dass er zu tief ins Glas geschaut oder andere Drogen konsumiert haben könnte, wies die Polizei zurück. „Ich habe keine Kenntnis davon, dass der Mann betrunken war oder unter Drogen stand“, sagte der Polizeisprecher. Es handele sich um einen „eigenartigen Fall“.

Der Festgenommene wird nun einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Sollte der Vorwurf einer sexuellen Aggression bestätigt werden, droht ihm in Spanien eine Gefängnisstrafe. Diese könnte jedoch im Falle einer Verurteilung auch zur Bewährung ausgesetzt werden, da es nicht zu Gewaltanwendung oder weiteren Übergriffen kam.