In dieser Zeit ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten. Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.

Anlass für die Waffenverbotszone ist die am Samstag (18 bis 23 Uhr) am Bielefelder Boulevard stattfindende Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“.

Verstärkte Polizeikontrollen

Die Bundespolizei teilt mit, dass sie die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen werde. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Zudem würden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.

In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten.

Die von der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlassene Allgemeinverfügung beinhaltet zudem die kommende „Treppentanz“-Veranstaltung am 13. September. Auch an diesem Wochenende wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein.

Während die Bundespolizei in Sachen Hauptbahnhof Bielefeld seit Mitte November vergangenen Jahres erfolgreich vormacht, wie eine Waffenverbotszone um- und durchzusetzen ist, hakt es weiter bei der Polizei Bielefeld mit der Umsetzung der neuen Waffenverbotszone in der Innenstadt. In einzelnen Bereichen zwischen Neuen Bahnhofsviertel und Jahnplatz darf derzeit nicht kontrolliert werden. Grund: Die entsprechenden Schilder zur Ausweisung der Waffenverbotszone sind noch nicht aufgestellt.