Der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg erhebt Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Nach Ansicht des 50-Jährigen hält diese sein Vermögen, das beschlagnahmt wurde, zurück. Es geht um 200.000 Euro. In einem Posting wandte er sich in dieser Woche an seine Unterstützer: „Urteil? Uns doch egal. – Staatsanwaltschaft blockiert weiter mein Eigentum“, schrieb er. Dazu stellte er ein Bild der beiden zuständigen Staatsanwälte, über die seine Follower im Netz jede Menge Hass auskübelten.
Am 31. Juli, also vor etwas mehr als zwei Wochen, war Ballweg vom Landgericht in Stuttgart vom Anklagepunkt versuchter Betrug und vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Eine Verurteilung erfolgte lediglich für zwei Fälle der versuchten Steuerhinterziehung, für die er eine Verwarnung erhielt.
Ballweg: „Entscheidung sofort wirksam“ – oder doch nicht?
„Das Urteil wurde in öffentlicher Hauptverhandlung verkündet – die Entscheidung ist sofort wirksam“, schrieb Ballweg. „Offenbar geht es nicht um Rechtsstaatlichkeit – sondern darum, das Ergebnis des Prozesses nicht zu akzeptieren.“ Was er dabei vergisst: Seine eigenen Anwälte haben Revision eingelegt, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Das rechte Portal Nius berichtete, dass sich Staatsanwaltschaft und das Gericht gegenseitig die Verantwortung zuschieben würden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird die Sache von Ballweg größer gemacht, als sie eigentlich ist.
Es sei „üblich, mit Umsetzung mündlicher Beschlüsse zuzuwarten, bis diese in schriftlicher und bestandskräftiger Form vorliegen“, heißt es. Tatsächlich sei der Beschluss vom Gericht zur Freigabe des beschlagnahmten Geldbetrags an diesem Freitag an die Staatsanwaltschaft gegangen. Darüber seien auch die Anwälte Ballwegs informiert worden, heißt es.
Revision hat mit Auszahlung des Geldes nichts zu tun
Das Geld befindet sich nun bei der sogenannten Hinterlegungsstelle, die es letztlich auszahlt. Im vorliegenden Fall habe bis hierhin nicht länger gedauert als in anderen. „Es kommt auch immer darauf an, wie umfangreich so ein Verfahren ist“, sagt die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Stefanie Ruben. Und das waren immerhin 44 Verhandlungstage. Oder andersherum: Ballweg hätte auch noch deutlich länger auf sein Geld warten können.
Ballweg und seine Anwälte nach der Urteilsverkündung. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte Ballwegs Revision gegen das Urteil eingelegt haben, das damit noch nicht rechtskräftig ist, spielt bei der Auszahlung im übrigen keine Rolle. „Der Beschluss, mit dem die Aufhebung des Vermögensarrests erfolgt ist, ist bestandskräftig, da hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden“, heißt es dazu. Die Rückgabe des einbehaltenen Vermögens erfolge „ daher unabhängig davon, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist“. Das Geld dürfte sich also bald wieder auf Ballwegs Konto befinden.
Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft – die Behörden gingen von Fluchtgefahr aus. Die Bewegung entstand 2020 in Stuttgart aus Protest gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie verbreitete sich im ganzen Bundesgebiet – Impfgegner nahmen an den Demonstrationen ebenso teil wie Esoteriker, Verschwörungsideologen und Rechtsextreme.