Hamburg – Diese Familientragödie schockierte Hamburg: Am 18. Februar 2025 wurde in einer Wohnung im Stadtteil Marienthal der 25-jährige W. verhaftet. Er soll auf seine Stiefmutter (51) mit dem Messer eingestochen haben. Ein Mitbewohner (40), der zur Hilfe eilte, erlitt ebenfalls Stichverletzungen.

Wenig später entdeckten Ermittler in W.s Wohnung in Hamburg die Leiche seiner 58-jährigen Mutter, die dort auch gemeldet war. Sie lag im Bett in einer riesigen Blutlache, erstochen mit mehreren Messerstichen.

Abtransport der Leiche

Abtransport der Leiche. Laut Anklage soll W. seine Mutter mit mehreren Messerstichen getötet haben

Foto: JAN-HENRIK DOBERS/BILD

Jetzt steht W. in Hamburg vor Gericht. Dunkler Hoodie, dunkle Jeans, rot kariertes Hemd. Mit tief heruntergezogener Kapuze und Mappe vor dem Gesicht betritt der Angeklagte den Saal.

Polizeibeamte erlitten Bissverletzungen

Die Staatsanwaltschaft wirft W. Totschlag, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

Demnach soll W. am Abend des 17. Februar 2025 seine leibliche Mutter in der gemeinsamen Wohnung in der Gneisenaustraße mit mehreren Messerstichen getötet haben. Am frühen Morgen des Folgetages sei er zu seiner Stiefmutter in die Claudiusstraße gegangen.

Im feinen Hamburger Stadtteil Hoheluft-West passierte das tödliche Familiendrama

Im feinen Hamburger Stadtteil Hoheluft-West passierte das tödliche Familiendrama

Foto: JAN-HENRIK DOBERS/BILD

15 Stiche in Kopf- und Oberschenkelbereich

Als diese sich in einem Gespräch kurz abwandte, habe er von hinten mit einem Steakmesser auf die arglose Frau eingestochen – insgesamt fünfzehnmal in Kopf- und Oberschenkelbereich, zudem fügte er ihr eine Schnittverletzung im Gesicht zu.

„Als deren Untermieter in der Wohnung erschien, soll der Beschuldigte ihn mit dem Messer am Kopf verletzt haben“, heißt es weiter in der Anklage. Nach seiner Festnahme soll W. im Klinikum Boberg einen Polizeibeamten und dessen Kollegin attackiert haben. Beide erlitten Bissverletzungen und Prellungen.

Mehr zum Thema

Laut Staatsanwaltschaft beging W. die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit. Deshalb wird die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt.

Nicht zuletzt deshalb wurde die Öffentlichkeit auf Antrag von W. bis zum Urteil vom Prozess ausgeschlossen.