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Ab Oktober dieses Jahres gelten für Bankkunden bedeutende Neuerungen. Geldinstitute werden dann verpflichtet, Echtzeitüberweisungen bereitzustellen.
Hamm – Nach wie vor kann eine Überweisung mehrere Tage dauern, bis das Geld vom Absender beim Empfänger eintrifft. Obwohl einige Kunden bei ihrer Bank das Angebot zum Empfang von Geld per Echtzeitüberweisung erhalten, können sie dennoch nicht in Echtzeit selbst überweisen, da nur der Empfang in Echtzeit funktioniert. Zusätzlich gibt es Banken, die zwar den Service der Sofort-Überweisung anbieten, jedoch zu teuren Konditionen. Ab Oktober 2025 soll sich das ändern.
Ab Oktober 2025 ändert sich der Ablauf bei Überweisungen. © IMAGO / Rüdiger Wölk
Das EU-Parlament hat die Richtlinien zur neuen Echtzeit-Überweisung innerhalb der EU im Februar/März 2024 finalisiert. Am 7. Februar 2024 stimmte das Europäische Parlament dem Entwurf zu, der Überweisungen in zehn Sekunden innerhalb der EU vorschreibt. Der Entwurf wurde am 26. Februar 2024 vom Rat der EU ratifiziert. Am 13. März 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/886 offiziell verabschiedet. Darin enthalten sind einige neue Vorschriften für die Banken.
Echtzeitüberweisung soll starten – Frist endet 2025
Seit 4. April 2025 ist das Gesetz offiziell in Kraft. Allerdings gilt eine 18-monatige Übergangsfrist. Alle Banken und Sparkassen in der Eurozone müssen jedoch bis mindestens Oktober 2025 Echtzeitüberweisungen bereitstellen. Ab dann soll es Kunden möglich sein, innerhalb von 10 Sekunden Geld zu senden oder zu empfangen. Wichtig: Der Vorgang darf zudem nicht mehr kosten als eine Standardüberweisung, die meistens gebührenfrei ist.
Zahlungsdienste wie PayPal oder Klarna bieten seit Längerem den Kunden eine schnelle Abwicklung und Zusatzfunktionen wie Käuferschutz. Laut der EHI‑Studie „Online‑Payment 2025“ ist PayPal mit einem Umsatzanteil von 28,5 Prozent am deutschen E‑Commerce weiterhin Spitzenreiter.
Damit die Überweisung per Bank oder Banking-App aber noch zukunftsfähig bleibt, soll sich ab Oktober 2025 entscheidendes, vor allem für die Kunden, verändern. Auch für die Prävention von Betrug oder zur Sicherheit für die Kunden soll es bereits fixe Punkte zur Umsetzung geben.
Smartphones im Alltag: Diese 8 Apps sind immer nützlichFotostrecke ansehenProbleme für Kunden und Banken möglich
Mit EU-weiten Sofortüberweisungen in hoher Geschwindigkeit ist es zwar möglich, jeden Tag in der Woche und 24 Stunden am Tag Geld zu versenden. Ein Problem gibt es allerdings. Irrt sich ein Kunde bei der Eingabe der Überweisung, ist es möglich, dass das Geld sein Ziel nicht erreicht und auf einem anderen Konto ankommt. In der neuen EU-Regelung für Sofortüberweisungen heißt es, dass Banken dazu verpflichtet werden sollen, einen Abgleich der IBAN des Empfängers der Überweisung und des dort angegebenen Namens durchzuführen. Stimmen die Daten nicht überein, so ist die Bank dazu verpflichtet, den Kunden vor der Überweisung darauf hinzuweisen.
Wird diese Prüfung unterlassen und kommt es infolgedessen zu einer Fehlüberweisung, haften die Banken. In diesem Fall sind sie verpflichtet, den Betrag umgehend zu erstatten und das Konto des Zahlenden so zu stellen, als hätte der fehlerhafte Zahlungsvorgang nie stattgefunden, so schreibt es die EU-Verordnung verbindlich vor.
Ab Oktober gilt die Neuerung für alle Banken und Sparkassen in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Bankinstitute, die Überweisungen in Euro anbieten, müssen bis spätestens zum 9. Oktober 2025 technische Vorkehrungen zur sogenannten Empfängerüberprüfung umsetzen. Für Institute, die auch mit anderen Währungen arbeiten, gilt eine verlängerte Frist bis zum 9. Juli 2027. (lu)