Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ist in Nordrhein-Westfalen für alle Streitfälle zuständig, bei denen es um Asylverfahren von Menschen mit georgischer Staatsangehörigkeit geht. Seit Ende 2023 ist das Land als sicherer Herkunftsstaat eingestuft, und anders als vor wenigen Tagen das Verwaltungsgericht Berlin hat die zuständige Düsseldorfer Kammer keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken gegen diese Deklarierung. Das Gericht lehnte deswegen den Antrag eines Georgiers ab, der gegen seine Abschiebung geklagt hatte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Das Gericht konnte keine Anhaltspunkte für die Annahme finden, dass dem Mann in Georgien (inklusive der abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien) Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht. „Die geltend gemachte Homosexualität führt nicht zu einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weder aus individuellen Gründen noch als Gruppenverfolgung“, so das Gericht.
Von einer Gruppenverfolgung Homosexueller sei in Georgien nicht auszugehen. Das Land verfüge trotz des international beanstandeten Gesetzes zum „Schutz von Familienwerten und Minderjährigen“ noch über eine gute und umfassende Gesetzgebung zum Schutz Homosexueller.
Zudem gebe es verfassungsrechtlich garantierte Menschenrechtsinstitutionen, die Diskriminierungen aufgriffen und Missstände öffentlich ansprächen. In dem asylrechtlichen Eilverfahren wurde zudem darauf erkannt, dass die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auch im Übrigen rechtmäßig sei. Deswegen wurde der Eilantrag schließlich insgesamt abgelehnt und somit die Abschiebung des georgischen Staatsangehörigen ermöglicht.
Die Einordnung von Georgien als sicherer Herkunftsstaat hat dazu geführt, dass die Zahl von Prozessen gegen Abschiebe-Entscheidungen stark zurückgegangen ist. 2022 gingen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf 72 Klage- und 39 Eilverfahren ein, 2023 waren es bereits 119 Klagen und 97 Eilanträge und 2024 105 Klagen und 99 Eilverfahren.
Wichtig bei der Beurteilung dieser Zahlen: Das Gericht war bis Ende Juli vorigen Jahres nur für den eigenen Sprengel zuständig, die Zahlen – auf ganz NRW hochgerechnet – waren viel höher. Von Januar bis März dieses Jahres sind bei dem in diesem Punkt nun für ganz NRW zuständigen Gericht lediglich 36 Klagen und 29 Eilanträge eingegangen. Das zeigt, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat wirkt und die Voraussetzungen für Abschiebungen verbessert wurden.