Bielefeld. Die Verkehrsexperten der Polizei haben auch in diesem Jahr die Tuning-Szene im Fokus. Wie die Bielefelder Sicherheitsbehörde nun mitteilt, hat sie seit Januar zwölf verkehrsunsichere Tuningfahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Kurz darauf verfügte die Zulassungsstelle die zwangsweise Entsiegelung der Fahrzeuge.

„Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld ist ganzjährig auf den Straßen in Bielefeld unterwegs, um für die Verkehrssicherheit zu sorgen“, sagt Polizeisprecher Fabian Rickel. Den Beamten fallen dabei immer wieder Autos auf, bei denen der Verdacht besteht, dass sie abnutzungsbedingt oder durch illegales Tuning nicht mehr verkehrssicher sind. Was viele nicht wissen: Diese Fahrzeuge werden dann kontrolliert und durch einen Kfz-Sachverständigen begutachtet. Bestätigt sich der Verdacht der Beamten, werden die zwangsweise stillgelegt und entsiegelt. Das heißt, dass die Siegel vom Kennzeichen entfernt oder dieses gleich ganz einbehalten wird.

So identifizierten die Verkehrspolizisten in diesem Jahr (bis 10. April) 14 solche Fahrzeuge. In zwei Fällen handelte es sich um Fahrzeuge, die lapidar gesagt „schrottreif“ und deshalb nicht mehr verkehrssicher waren. Bei den übrigen zwölf Stilllegungen handelte es sich um Tuningfahrzeuge, die etwa extrem tiefergelegt waren und deshalb auch als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

„Verkehrsunsicher“ – nach dem Bußgeld kommt das teure Gutachten

Der Fahrer und der Halter erhalten für den Verstoß „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ einen Bußgeldbescheid in Höhe von 90 bis 135 Euro plus einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Deutlich teurer wird dann aber die Wiederzulassung. Die ist erst möglich, wenn ein Rückbau der Mängel und ein verkehrssicherer Zustand bestätigt wurden. Dafür ist eine „Vollabnahme“ nötig – ein Gutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieses Gutachten allein kostet laut Rickel zwischen 600 und 800 Euro. Die Kosten für die vorher nötigen Reparaturen oder den Rückbau wurden dabei noch nicht berücksichtigt.

In den vergangenen Jahren hat sich ausgerechnet Karfreitag als beliebter Tag für die Tuning- und Poserszene herauskristallisiert. Daraus ist „Carfreitag“ geworden – ein Wortspiel aus „Car“ (englisch für Auto) und dem christlichen Feiertag Karfreitag.


Eines der tiefergelegten Fahrzeuge bei der Polizeikontrolle in Bielefeld. - © Polizei

Eines der tiefergelegten Fahrzeuge bei der Polizeikontrolle in Bielefeld. – © Polizei

Die Polizei trifft bei Tuningautos immer wieder „auf extreme Tieferlegungen, bei denen am Unterboden Metallteile etwa wie Achsschenkel, Auspuffanlage oder Querlenker eine Bodenfreiheit von weniger als 8 Zentimeter haben“. Alles unter 8 Zentimetern Bodenfreiheit gilt aus Gutachtersicht als „verkehrsunsicher“.

Die Polizei Bielefeld warnt vor gefährlichen Mängeln

Aber auch schleifende Reifen im Kotflügel können unter Umständen zur Verkehrsunsicherheit führen, mindestens aber zu einem „gefährlichen Mangel“. Die Verkehrspolizei weist deshalb darauf hin, dass die Kombination aus Felgen, Reifen, Fahrwerk (Federn und Stoßdämpfer) und Anbauten am Unterboden (etwa Sportauspuffanlagen) zusammenpassen müssen. Sie müssen durch Kfz-Sachverständige als Gesamtheit positiv begutachtet werden.

Weitere Infos für sichereres, gesetzeskonformes Fahrzeug-Tuning finden Sie auf der Seite der Initiative „Tune it Safe“.