Geldscheine
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Halle. StatLa. Ende 2024 erhielten 7.435 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Sozialhilfeträgern in Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg zum Vorjahr um 6,4 % (+450 Personen).

Die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger außerhalb von Einrichtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 145 Personen (+3,3 %), die Zahl der Leistungsberechtigten in Einrichtungen um 11,9 % (+305 Personen). Der Altersdurchschnitt der Empfängerinnen und Empfänger insgesamt betrug 51 Jahre.

Der Zuwachs in der Altersgruppe der über 60-Jährigen hielt weiter an. Erhielten Ende 2023 noch 3.020 Bezugsberechtigte Hilfe zur Deckung des notwendigen Grundbedarfs, waren es am 31.12.2024 nun 3.485 (+15,4 %; +465 Personen).

840 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren (58,0 %) hatten ihren Lebensmittelpunkt in einer Wohneinrichtung.

1.260 Kinder und Jugendliche erhielten staatliche Unterstützung, um einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken (-4,2 % ggü. 2023).

Der Anteil der weiblichen Hilfesuchenden sank nach den Jahren des Anstiegs leicht. Er lag am 31.12.2023 bei 42,2 % und ging 2024 auf 42,0 % zurück. Ende 2024 waren 3.095 Personen alleinstehend oder alleinerziehend, in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (einschl. eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften) lebten 420 Beziehende.

Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können, wie z. B. vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Angaben zu den Leistungsbeziehenden auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.