Dr. Peter Stuckhard vom Forum Baukultur beklagt, dass es zwar eine Gestaltungssatzung für die Altstadt gebe, die aber seit 1993 unverändert sei.  Seitdem hätten sich Gesetze geändert, die Altstadt selber habe sich verändert. So schreibe die Satzung etwa vor, dass  „der Abbruch die Nutzungsänderung  sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer besonderen Genehmigung“ bedürften.  Doch laut Bauordnung des Landes, seit 2019 in Kraft, ist für den Abbruch von Gebäuden – es sei denn, sie ständen unter Denkmalschutz – grundsätzlich keine Baugenehmigung mehr erforderlich.

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