Bremen – Er sollte auf einem Friedhof sterben! Das Landgericht Bremen verurteilte am Dienstag eine Frau zu sieben Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes am Vater ihrer kleinen Tochter (3).
Anlass für den Anschlag: Kampf ums Sorgerecht
Mit einer Pistolen-Armbrust wollte Angelika L. (43) aus Langenhagen (Region Hannover) ihren gleichaltrigen Ex erledigen – ausgerechnet auf dem Friedhof im Bremer Stadtteil Osterholz. Abends schlich sie ihrem ehemaligen Gefährten hinterher, spannte die Armbrust und schoss ihm einen Bolzen in den Rücken. Nach Ansicht des Gerichts wollte sie ihn töten, um den Streit ums Sorge- und Umgangsrecht für die Tochter final für sich zu entscheiden.
Auf diesem Gang im Osterholzer Friedhof schoss die Frau mit der Pistolen-Armbrust auf ihren Ex
Foto: MIRKO VOLTMER
Verwirrt drehte sich der 43-Jährige um, erkannte seine Partnerin. Er zog den Bolzen heraus, marschierte auf Angelika L. zu. Die alarmierte ihren Abseits stehenden Ehemann und Komplizen Robert L. (50). Sie forderte ihn auf, den Verletzten mit seinem mitgeführten Hammer zu schlagen! Doch der Gatte soll das Ziel ungeschickt verfehlt haben.
Beide bestreiten den Mordversuch
Nach einem Handgemenge mit dem 43-Jährigen nahm das Paar schließlich Reißaus, flüchtete in einem VW Touran. Bei Achim (Kreis Verden) wurde eine Streife auf die beiden maskierten Passagiere aufmerksam – Festnahme, U-Haft. Glücklicherweise erwiesen sich die Verletzungen des Kindsvaters als nicht schwerwiegend.
Der mitangeklagte Ehemann Robert L. (rechts, 50, mit Verteidiger Björn Nordmann) erhielt vier Jahre Haft für seine Beteiligung am Friedhofsattentat
Foto: Sina Schuldt/dpa
Gericht sieht Angelika L. als „treibende Kraft“
Im Prozess verneinten beide Angeklagten eine Tötungsabsicht. Die Richter gehen jedoch davon aus, dass das Paar den Anschlag gemeinsam ausgeheckt hatte. Allerdings sei in Angelika L. die „treibende Kraft“ bei der Tat gewesen, weswegen sie deutlich härter bestraft worden war als ihr mitangeklagter Ehemann.
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Robert L. wurde zu vier Jahren Knast wegen versuchten Mordes verurteilt, kam nach dem Urteil aus der U-Haft und bleibt bis Haftantritt auf freiem Fuß. Sein Verteidiger Björn Nordmann hatte für ihn eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung gefordert. Gegenüber BILD erklärte er, dass sein Mandant vom bösen Plan seiner Frau nichts gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre für die Frau und fünf Jahre Haft für den Ehemann beantragt.