Schutzberechtigte sind in dem EU-Land zum Überleben häufig auf Hilfsjobs angewiesen. Die Richter sehen darin keinen Grund für ein Asylrecht in Deutschland.

Dresden. Deutschland muss Flüchtlingen mit Schutzstatus in Bulgarien kein Asyl gewähren. Trotz der ärmeren Lebensverhältnisse in dem EU-Land seien die Asylbewerber dort nicht der ernsthaften Gefahr ausgesetzt, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen hervor, in dem sich die Richterinnen und Richter sehr ausführlich mit den Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Bulgarien auseinandergesetzt haben.

Die Asylanträge einer Syrerin und ihres erwachsenen Sohnes sind mit dieser Entscheidung rechtskräftig abgelehnt worden. Die Klägerin hatte vor Gericht gesagt, sie habe Kinder in Görlitz, Löbau und Dresden und wolle bei ihnen leben.

Neuer Asylantrag nicht zulässig

Die 55-Jährige war 2015 über die Türkei, Bulgarien, Serbien, Ungarn und Österreich nach Deutschland eingereist. Während der Flucht hielt sie sich mehrere Monate in Bulgarien auf. Dort war ihr ebenso wie ihrem Sohn ein internationaler Schutzstatus zugesprochen worden. Wenn ein EU-Land einem Flüchtling Asyl gewährt habe, sei ein weiterer Asylantrag in Deutschland unzulässig, heißt es in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts.