18.08.2025 – 10:12
Wuppertal (ots)
Am vergangenen Wochenende ereigneten sich unter anderem folgende
Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters in Wuppertal.
Am Freitagabend, gegen 22:30 Uhr, stürzte ein 53-jähriger Wuppertaler
mit seinem E-Scooter auf der Nordbahntrasse (zwischen Münzstraße und
August-Mittelsten-Scheid-Straße). Er war in Richtung Loh unterwegs,
als er ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor
und stürzte. Der Wuppertaler erlitt schwere Verletzungen. Der
Rettungsdienst brachte ihn zur stationären Behandlung in ein
Krankenhaus. Da ein freiwilliger Alkoholtest positiv ausfiel, wurde
dem Mann eine Blutprobe entnommen.
In der Nacht zu Samstag (um 02:20 Uhr) erlitt ein 28-Jähriger schwere
Verletzungen, nachdem er mit seinem Elektroroller stürzte. Der Mann
fuhr mit seinem E-Scooter auf dem Homanndamm in Richtung
Nordbahntrasse, als er nach links von der Fahrbahn abkam und eine
Böschung hinunterstürzte. Der Rettungsdienst brachte den
Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Bei dem Wuppertaler hatten die
Beamten den Verdacht, dass er unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Er
musste eine Blutprobe abgeben. Zudem stellte die Polizei den
Führerschein des 28-Jährigen sicher.
Am frühen Sonntagmorgen (17.08.2025, gegen 04:50 Uhr), kollidierte
ein 24-jähriger E-Scooter Fahrer mit einem geparkten Pkw. Der Mann
fuhr auf der Wichlinghauser Straße und prallte in Höhe der Einmündung
zur Sonntagstraße/Krühbusch gegen einen am Fahrbahnrand geparkten 5er
BMW. In der Folge stürzte er zu Boden und erlitt leichte
Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn zur ambulanten
Behandlung in ein Krankenhaus. Auch hier hatten die Einsatzkräfte den
Verdacht, dass der Wuppertaler unter dem Einfluss von Alkohol fuhr.
Eine Blutprobe wurde dem Elektrorollerfahrer entnommen.
Bei der Nutzung von E-Scootern gilt es nicht nur, sich an die
Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu
beachten:
– Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette.
– Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein
anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre).
– Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten.
– Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden,
muss
auf der Straße gefahren werden.
– Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
– E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport
oder Anhänger sind nicht gestattet.
Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte
wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
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