Eine Debatte entzündete sich nach der Eröffnungsfeier der neuen Schule in Trägerschaft des Erzbistums Köln Anfang Juli. Dabei sollen laut einem Zeitungsbericht das demonstrative Verteilen von Regenbogen- und Queer-Symbolen untersagt worden sein. Eine sogenannte „kleine Anfrage“, die unter anderem vom SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, dem Kölner Jochen Ott, zur Zulässigkeit dieses Verbots gestellt wurde, hat die Schulministerin am Montag mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Schulen beantwortet

Schulen in freier, z.B. kirchlicher Trägerschaft haben demnach das Recht „sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung zu geben.“ Eine Missachtung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte wie der Achtung der Menschenwürde, der freien Persönlichkeitsentfaltung oder eine Missachtung der Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaates sieht die Landesregierung mit Blick auf den Bildungscampus nicht gegeben.

Selbstbestimmungsrecht „nicht beeinträchtigt“

Wörtlich verweist die Antwort der Landesregierung auf das Selbstbestimmungsrecht des katholischen Schulträgers. Dies „berechtigt das Erzbistum Köln, schulische Veranstaltungen wie die Einweihung einer von ihm getragenen Schule entsprechend seiner konfessionellen Prägung unter Beachtung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Selbstbestimmungsrechts der Eltern- und Schülerschaft zu gestalten. Das Selbstbestimmungsrecht der Eltern- oder Schülerschaft ist durch die Ausgestaltung der Einweihungsfeier nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden.“

Irritation „nachvollziehbar“

Gleichwohl sei es laut Landesregierung „nachvollziehbar, dass die Vorkommnisse anlässlich der Einweihungsfeierlichkeiten in Teilen der Schulöffentlichkeit zu Irritationen geführt haben“.

Die Landesregierung setze sich entschieden für Vielfalt, Toleranz und gegen jede Form von Diskriminierung ein, so das Ministerium. Unbeschadet der Privatschulfreiheit müssten auch die Ersatzschulträger die Gewähr für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten. Das Erzbistum hatte im Anschluss an die Schulveranstaltung erklärt, dass sich alle Jugendlichen an Erzbischöflichen Schulen sicher und wertgeschätzt fühlen können – „unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität“.

Schulkonzept des Erzbischöflichen Kölner Bildungscampus

Der Erzbischöfliche Bildungscampus in Köln-Kalk verfolgt ein innovatives Konzept. Bestehend aus einer Grund- und einer Gesamtschule ist er als Stadtteilschule angelegt und mit diesem eng vernetzt. Die Schule hat als „Schule für alle“ das Ziel, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen wie religiösen Hintergrund vom Kindergarten bis zur Berufswahl zu begleiten.