Bielefeld (imü). Bei einem notfallmedizinischen Einsatz am Sonntag, 17. August 2025, ist ein Bielefelder von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Vorausgegangen war ein Angriff des Mannes gegen Rettungskräfte.
Die Polizei wurde benachrichtigt, als der Mann die Rettungskräfte bei ihrem Einsatz massiv anging. Der 24-Jährige beleidigte und bespuckte die Notfallsanitäter eines Rettungswagens.
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Die eingesetzten Polizeibeamte nahmen den renitenten Mann in Gewahrsam und erstatteten Anzeige. Auf den Mann kommt jetzt ein mögliches Verfahren unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung durch Behinderung der Rettungskräfte zu.
Der Bielefelder behindert Behandlung
Zwei Rettungswagenbesatzungen waren in der Nacht auf Sonntag zu einem Einsatz an die Artur-Ladebeck-Straße gerufen worden. Während der Behandlung einer Frau kam der 24-Jährige, gegen 3:30 Uhr, auf die Einsatzkräfte zu und echauffierte sich zunächst lautstark über den Rettungseinsatz. Nach Aufforderung der Rettungskräfte entfernte er sich kurzzeitig.
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Jedoch kehrte er wiederholt zurück und störte die Behandlung. Als er abermals aufgefordert wurde zu gehen, holte er sein Mobiltelefon heraus und drohte damit alles zu filmen. Vermutlich gelang es ihm, die Patientin, die behandelt wurde und sich damit in einer hilflosen Situation befand, zu filmen.
Währenddessen hielt er die Schiebetür des Rettungswagens gewaltsam auf, sodass die Rettungskräfte nicht wegfahren konnten. Dabei wurde die Tür leicht beschädigt. In der gesamten Zeit beleidigte er die Rettungskräfte zum Teil auf rassistischer Grundlage und spuckte sie an.
Angriff auch gegen Bielefelder Polizeibeamte
Als ein Streifenwagen eintraf, versuchte der 24-Jährige zu flüchten, was ihm jedoch nicht gelang. Auch den Beamten gegenüber wurde er ausfallend. Da er sich vor Ort nicht beruhigen ließ und zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen sie den polizeibekannten, drogenabhängen Bielefelder in Gewahrsam.
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Außerdem erstatten die Polizisten Anzeige gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung, da er die Rettungskräfte angespuckt hatte, verhetzender Beleidigung, Sachbeschädigung, tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, unterlassener Hilfeleistung und nächtlicher Ruhestörung.