Moers. Immer mehr Menschen interessieren sich für ein Balkonkraftwerk. Der Verein „Haus & Grund Grafschaft Moers“ hat wertvolle Tipps. Die Details.
Balkonkraftwerke boomen: Mehr als eine Million Steckersolargeräte sind bundesweit in Betrieb, wie aktuelle Zahlen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur zeigen. Darüber informiert Eigentümerverein Haus & Grund Grafschaft Moers. Bei der Anschaffung sei rechtlich einiges zu beachten.
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Wie der Verein erklärt, müssen Mieter vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks das Gespräch mit dem Vermieter suchen. „Seit Oktober 2024 haben Mieter zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, sich ein Balkonkraftwerk zulegen zu dürfen“, wird Geschäftsführer Markus Kruse zitiert. „Das bedeutet aber nur, dass der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht einfach so ablehnen darf. Sollte es einen wirklich triftigen Grund geben, kann er weiterhin ‚nein‘ sagen.“ Das könne etwa der Fall sein, wenn die Anbringung der Steckersolaranlage die Bausubstanz gefährden würde oder die Fassade unter Denkmalschutz steht.
Balkonkraftwerke: Eigentümerversammlung muss zustimmen
„Handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung, muss der Vermieter zunächst die Zustimmung der Eigentümerversammlung zur Anbringung des Balkonkraftwerks einholen, bevor er dem Mieter die Erlaubnis erteilen kann“, ergänzt der Rechtsanwalt von Haus & Grund in Moers. Der Volljurist betont: „Seit Oktober 2024 muss die Eigentümerversammlung in der Regel zustimmen, wenn keine gewichtigen Sachgründe dagegensprechen. Es ist aber trotzdem wichtig, diesen Schritt nicht aus-zulassen.“ Hat die Eigentümerversammlung die grundsätzliche Erlaubnis erteilt, könne sie allerdings auch per Beschluss das genaue Modell oder die Art der Installation des Balkonkraftwerks regeln.
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Es folgt der nächste Schritt: „Zur rechtlichen Absicherung raten wir Vermietern dringend, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zur Installation eines Balkonkraftwerks abzuschließen“, betont Kruse. „Darin können die Details zur Nutzung eines Balkonkraftwerks geregelt werden, um späteren Streit und unklare Haftungsfragen zu vermeiden. Es ist hierbei unter anderem sinnvoll, die Mieter zum Abschluss einer Versicherung für das Balkonkraftwerk zu bewegen.“ Außerdem sollte der Vertrag zur fachgerechten Installation und Einhaltung technischer Standards verpflichten und den Rückbau des Kraftwerks beim Auszug regeln.
Moerser Experte: Zusätzliche Kaution ist sinnvoll
„Es ist empfehlenswert, eine zusätzliche Kaution festzulegen, um Forderungen des Vermieters abzusichern, die aus dem Rückbau des Balkonkraftwerks entstehen könnten“, fügt Kruse hinzu. Ansonsten könnten Vermieter auf Schäden sitzen bleiben. „Die Mieter ziehen den Nutzen aus der Anlage, also sollten sie auch die Risiken tragen“, betont der Vermieteranwalt.
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Rechtliche Beratung zum Thema finden Vermieter als Mitglied beim örtlichen Verein Haus & Grund Grafschaft Moers. Der Verein kann außerdem spezielle Vordrucke für eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag empfehlen.