Die Kommunalaufsicht hat die „globale Beanstandung“ des Haushaltsplans der Stadt Mainz für das Jahr 2025 aufgehoben. Dies ist Ergebnis des Haushaltsbescheids der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der nun bei der Stadtverwaltung eingetroffen ist. Es ist der entscheidende Schritt, damit die Haushaltssatzung in Kraft treten kann.
Der Mainzer Stadtrat hatte am 25. Juni 2025 den bereits am 21. Januar beschlossenen Haushaltsplan geändert. Mit ihrem jüngsten Bescheid bewertet die Kommunalaufsicht die zahlreichen Maßnahmen der Stadt zur Haushaltsverbesserung positiv als eine „spürbare Kräfteanspannung“.
OB Haase und Bürgermeister Günter Beck begrüßen die Entscheidung als „wichtige und ermutigende Botschaft für die Bürger der Stadt“, zugleich mahnen sie an, dass „Mainz und die Kommunen in Deutschland insgesamt vor erheblichen finanzpolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren“ stehen.
„Die Haushaltsgenehmigung ist notwendig, damit etwa Investitionen in Schulen und Kitas getätigt, die Stadtverwaltung ihre Aufgaben ohne Hürden erledigen und Vereine und Initiativen bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützt werden können. Dass die ADD die großen Anstrengungen der Stadt anerkennt, ist ein positives Signal. Keine Überraschung ist, dass sie zugleich weitere, umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Haushalte ab 2026 einfordert − ein unmissverständlicher Auftrag, der Politik und Verwaltung äußerst herausfordern wird“, betonen Haase und Beck.
Haase und Beck weiterhin: „Mainz ist kein Einzelfall. In ganz Deutschland leiden die Kommunen unter steigenden Ausgaben, zusätzlichen Aufgaben und einer mangelnden Beteiligung insbesondere des Bundes. Allein in Rheinland-Pfalz hat die Kommunalaufsicht bei neun der zwölf kreisfreien Städte den Haushaltsplan global beanstandet. Dies muss ein Alarmsignal sein, dass es so nicht weitergehen kann, sondern dass Aufgaben überprüft, Bürokratie abgebaut und Lasten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden.“ Die ADD stellt in ihrem jüngsten Haushaltsbescheid zwar fest, dass auch der am 25. Juni 2025 beschlossene Haushaltsplan gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstößt. Zugleich werden die umfangreichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits im Januar oder zusätzlich im Juni beschlossen wurden, genauso positiv gewertet wie die Einrichtung einer Haushaltskonsolidierungskommission und die geplanten Vorhaben zur weiteren Defizitverringerung.
Hierzu hatte der Stadtrat beschlossen, „das Haushaltsdefizit durch konkrete, möglichst nachhaltige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen aufgrund kommunalpolitischer Entscheidungen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 um mindestens 20 Mio. Euro zuzüglich des evtl. Aufwuchses (mit Ausnahme des nicht von der Stadt Mainz beeinflussbaren Aufwuchses im Sozialbereich) gegenüber den aktuellen Finanzplanungsdaten 2026 bis 2028 zu senken“.
In Anerkennung dieser geleisteten und geplanten Bemühungen und „in dem Bewusstsein, dass die Landeshauptstadt Mainz auch Entwicklungen unterliegt, auf die Sie keinen oder nur einen beschränkten Einfluss hat“, beanstandet die ADD den Jahreshaushalt 2025 nicht erneut, sondern belässt es bei einer Beanstandung der Fehlbeträge in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre ab 2026.
Für 2025 erteilt die ADD der Stadt Mainz die Genehmigung für Liquiditätskredite im Umfang von 400 Mio. Euro. Die Aufnahme zusätzlicher Investitionskredite wird seitens der ADD als nicht erforderlich gesehen, da die bereits im Jahr 2024 genehmigten Kredite durch die Stadt noch nicht in Anspruch genommen werden mussten.
Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Mainz kann gemäß den Schreiben der ADD in Kürze ausgefertigt und bekanntgemacht werden, bevor sie anschließend in Kraft tritt. Damit können der Haushaltsplan inklusive des Stellenplans ebenfalls umgesetzt werden.