Solingen. Es ist seine 22. Verurteilung. Fast alle stehen im Zusammenhang mit Drogen. Jetzt muss ein Solinger für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter.

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Der 47-Jährige hatte in einem Supermarkt Schnaps geklaut. Als ihn ein Pärchen verfolgte, zückte und drohte der Walder mit einem Messer. Das wirkt sich strafverschärfend aus.

Der Mann hatte vor dem Landgericht Wuppertal ein Geständnis abgelegt. Der Richter erläuterte, wieso die Strafe hart ausfallen musste.

Drohung erhöht das Strafmaß

Rückblick. März 2025. In einem Supermarkt in Wald will der Verurteilte Whisky stehlen. Als ihn ein Kundenpaar stellt, zieht der flüchtige Täter sein Messer und droht damit.

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Die Zeugen hatten in dem Prozess ausgesagt, dass sie den Mann in der Getränkeabteilung bemerkt hatten. Er habe Flaschen in einen Rucksack gesteckt. An der Kasse hätten sie ihn angesprochen.

Als er floh, verfolgte ihn das Paar. An einer Säule vor dem Kassenbereich zog er das Messer. So konnte er aus dem Laden rennen.

Solinger sitzt seit seiner Festnahme in U-Haft

Der Mann werde hart bestraft wie ein Räuber, erläuterte der Vorsitzende Richter nun, weil er gegen seine Verfolger das Messer einsetzte. Das heißt: mindestens fünf Jahre; üblicherweise nochmal deutlich mehr.

Der Anwalt des Mannes bemängelte das Gesetz als unverhältnismäßig. „Wenn jemand einem anderen ein Auge aussticht oder einen Arm abhackt, dann ist die Mindeststrafe ein Jahr. Es passt nicht.“ Für den Diebstahl allein hätte die Strafe wenige Monate betragen.

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Der Mann ist geschieden und arbeitslos. Er gilt laut Gutachten als suchtkrank. Nach dem Diebstahl fahndete die Polizei nach ihm.

Sie nahm ihn am selben Tag fest, ohne dass jemand verletzt wurde. Das Messer lag weggeworfen in einem Gebüsch. Der 47-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Ein Entzug ist unumgänglich

Die Richterinnen und Richter schicken ihn nun in eine geschlossene Entziehungsklinik. Der Mann hatte angegeben, mit den erbeuteten fünf Flaschen Geld machen zu wollen – um Kokain kaufen zu können.

Das Gericht milderte die Strafe im Rahmen des Gesetzes ab, weil die Folgen des Messereinsatzes gering gewesen seien. Die beiden Kunden hatten ausgesagt, dass sie keine bleibenden Belastungen erlitten haben.

Der Vorsitzende Richter erläuterte zur Milderung: „Das geht auch, wenn es so viele Vorstrafen gibt wie hier, wenn die mit Drogen zu tun haben.“ Das zeige ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs in einem anderen, ähnlichen Fall.

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Mann kann noch Revision einlegen

Weil die Strafe über zwei Jahre liegt, ist Bewährung unmöglich. Gegen das Urteil kann der Mann noch Revision einlegen.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Mann ein Jahr und sechs Monate im Gefängnis abgesessen hat, soll er für zwei Jahre in die geschlossene Drogenklinik wechseln. Steht er die Therapie durch, kann ihm ein anderes Gericht den Rest der Strafe erlassen.

ST