Die britische Regierung hat nach Darstellung der US-Geheimdienstdirektorin Tulsi Gabbard ihre Forderung nach einem Zugang zu iCloud-Daten amerikanischer Nutzer zurückgezogen. Damit entfällt die Pflicht für Apple, seine besonders gesicherte Verschlüsselung für US-Kunden in Großbritannien zu deaktivieren. Hintergrund war ein Streit um die Funktion „Erweiterter Datenschutz“, die iCloud-Daten so verschlüsselt, dass selbst Apple keinen Zugriff mehr darauf hat.

Podcast Background

Tulsi Gabbard: Die neue US-Geheimdienstchefin
Rückzieher nach internationalem Druck

Im Mai hatte Apple angekündigt, die Funktion in Großbritannien auf Druck der Behörden einzuschränken. Neue Nutzer sollten „Erweiterter Datenschutz“ gar nicht erst aktivieren können, bestehende Anwender sollten sie in einem Übergangszeitraum wieder abschalten müssen. Grundlage dieser Entscheidung war der britische Investigatory Powers Act, der es den Behörden erlaubt, von Unternehmen technische Anpassungen zu verlangen, um Zugang zu Daten zu erhalten.

Nun erklärte Gabbard, dass London die Anordnung zurückgezogen habe. In Gesprächen zwischen Washington und London sei es darum gegangen, die Vertraulichkeit amerikanischer Nutzerdaten zu sichern und die verfassungsmäßigen Rechte zu wahren. Ob die Kehrtwende auch für Nutzer in Großbritannien selbst oder in anderen Ländern Folgen hat, ist bislang offen.

Apple hat sich zu der aktuellen Entwicklung noch nicht geäußert. Auch das britische Innenministerium beantwortete zunächst keine Anfragen. Damit bleibt unklar, ob die im Frühjahr beschlossene Einschränkung für britische Kunden bestehen bleibt oder ob die Funktion „Erweiterter Datenschutz“ wieder für alle Nutzer freigeschaltet wird.

Klage hinter verschlossenen Türen

Parallel zu den politischen Gesprächen hat Apple rechtliche Schritte gegen die britische Forderung eingeleitet. Mit dem Verfahren sind jedoch strikte Verschwiegenheitsauflagen verbunden. Den betroffenen Parteien ist es untersagt, Details öffentlich zu machen. Beobachter weisen darauf hin, dass damit kaum nachvollzogen werden kann, ob und in welchem Umfang Zugriffsrechte bereits genutzt werden.

Erweiterter Datenschutz 508

Apples Erweiterter Datenschutz: In den USA als „Advanced Data Protection“ (ADP) bekannt