Düsseldorf. In Hunderten Fällen ist es bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code in Düsseldorf zu Problemen gekommen. Was Betroffene wissen müssen.

In diesen Tagen flattern die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in die Düsseldorfer Briefkästen – und es scheint ein Problem zu geben: Teilweise funktionieren die darauf gedruckten QR-Codes nicht, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. In den sozialen Medien häufen sich die Beiträge dazu. „Mit mehreren QR-Code-Apps hat es nicht geklappt“, schreibt jemand auf Facebook. Einige Düsseldorfer bestätigen, dass es Schwierigkeiten gibt. „Ich hatte auch massive Probleme. Aber mit viel Geduld und Faust in der Tasche hat es dann doch funktioniert.“

Weitere Tricks, die scheinbar helfen: Den QR-Code bei hellem Licht oder mit starkem Kamerazoom erfassen. „Ich habe den QR-Code auf dem Kopf gescannt – nun ging es“, berichtet ein Nutzer in den sozialen Medien. Bei einigen scheint es trotzdem nicht zu funktionieren, wie weitere Kommentare zeigen.

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Der Stadt ist das Problem bereits bekannt, wie sie auf NRZ-Nachfrage mitteilt. Von Freitag (15. August) bis Montagnachmittag sind rund 260 Hinweise auf nicht funktionierende QR-Codes eingegangen. Ein Sprecher betont aber auch, dass es in den meisten Fällen reibungslos klappt. Rund 42.000 Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahl (dazu 3.600 für die Integrationsratswahl) sind bereits eingegangen, darunter circa 24.000 (2.700 für die Integrationsratswahl) über den QR-Code.

Das Amt für Statistik und Wahlen habe während und nach der Aufbereitung der Wahlbenachrichtigungen durch den Druckdienstleister umfangreiche Tests – auch hinsichtlich der Funktionalität des QR-Codes – durchgeführt, heißt es weiter aus dem Rathaus. So wurden zum Beispiel das Scannen der QR-Codes sowohl mit unterschiedlichen digitalen Endgeräten, als auch unterschiedlichen mobilen Betriebssystemen in verschiedenen Stadt- und Wahlbezirken ausgiebig getestet. „Die Tests verliefen ausnahmslos positiv“, erklärt der Sprecher.

Warum es jetzt doch zu Problemen kommt, sei noch unklar. Auch wie viele der rund 680.000 Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Integrationswahl betroffen sind, steht noch nicht fest, da die Zustellung durch die Post noch läuft. Das Amt für Statistik und Wahlen stehe in Kontakt zum Druckdienstleister, um die mögliche Ursache aufzuklären.

Kommunalwahl in Düsseldorf: Briefwahl kann auch online beantragt werden

Die Briefwahl kann aber auch ohne den QR-Code online beantragt werden. Durch das Scannen des QR-Codes werden lediglich die Daten von der Wahlbenachrichtigung automatisch in die dafür vorgesehenen Felder des Online-Briefwahlantrages übertragen. Falls der QR-Code also nicht funktioniert, können diese Daten auch per Hand in die Felder des Antrags eingetragen werden. Dieser ist unter www.duesseldorf.de/wahlen abrufbar.

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Darüber hinaus ist der Antrag auch als normale E-Mail unter briefwahl@duesseldorf.de möglich. Auch hier werden Vorname, Nachname, Adresse und Geburtsdatum sowie eine mögliche abweichende Versandadresse benötigt. Ganz traditionell kann auch der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und abgeschickt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, möglich. Für die Ersatzausgabe bereits beantragter, aber nicht erhaltener oder verlorener Briefwahlunterlagen ist das Amt für Statistik und Wahlen in der Mecumstraße 10 in Bilk am Samstag, 13. September, von 8 bis 12 Uhr zusätzlich geöffnet. Am Wahlsonntag, 14. September, ist das Wahlamt von 8 bis 15 Uhr ausschließlich für Notfälle (zum Beispiel plötzliche Erkrankung) geöffnet. Eine reguläre Stimmabgabe ist an diesem Tag dort nicht mehr möglich.

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Seit Freitag können alle Wahlberechtigten der Kommunal- und Integrationsratswahl ihre Stimme per Briefwahl auch direkt vor Ort abgeben. Dafür stehen zwei Anlaufstellen bereit: das Amt für Statistik und Wahlen in der Mecumstraße sowie das Briefwahlbüro im ehemaligen Zentralbibliotheksgebäude am Bertha-von Suttner-Platz 1, direkt am Hauptbahnhof. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen und die Stimmabgabe vor Ort ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Nach Möglichkeit sollte zudem die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.

Insgesamt 470.366 Wahlberechtigte sind in Düsseldorf aufgerufen, am 14. September den Stadtrat, die Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu wählen. Parallel dazu können 209.273 Wahlberechtigte ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Integrationsrat wählen.