Die israelische Botschaft in Berlin.Bild: keystone
Deutschlands Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmasslichen Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben, der einen Anschlag, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, geplant haben soll.
Auf dem Weg zum Boarding gefasst
Der seinerzeit 18 Jahre alte russische Staatsangehörige war im Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen worden. Einsatzkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Brandenburg hatten ihn am 20. Februar auf dem Weg zum Boarding erwischt. Den Angaben zufolge wollte er in Richtung Pakistan aufbrechen, um sich dort dem IS anzuschliessen und militärisch trainieren zu lassen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt. Er würde dann auch Termine für einen Prozess bestimmen.
Sprengstoff-Vorhaben scheiterte
In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft – Deutschlands oberster Anklagebehörde – heisst es: «Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen.» Hierzu habe sich der Beschuldigte im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen besorgt. Eine Umsetzung des Vorhabens sei aber daran gescheitert, dass der Mann sich die dafür erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte.
Parallel zu seinen Anschlagsideen soll der Beschuldigte den Angaben nach für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben.
Treueschwur auf den IS
Zur Finanzierung der Reise nach Pakistan habe er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones abgeschlossen, die er gewinnbringend verkauft habe, teilte die Bundesanwaltschaft mit. «Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmasslichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation.»
Konkret wirft die Bundesanwaltschaft dem Mann vor, als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben. Zudem soll er sich unter anderem der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht haben.
Der Beschuldigte war nach der Festnahme zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Brandenburg in Untersuchungshaft gekommen. Die Bundesanwaltschaft übernahm später die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft des ostdeutschen Bundeslandes. Der Verdächtige wurde Anfang Juni zur Haftvorführung nach Karlsruhe (Baden-Württemberg) gebracht, wo ihm ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl eröffnete. (sda/dpa)
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