Stand: 20.08.2025 13:06 Uhr

Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Fälle von sogenannter Clankriminalität registriert. Das neue Lagebild, das am Mittwoch veröffentlich wurde, listet 851 Straftaten. Im Vergleich zu 2023 sind das 20 Prozent weniger Straftaten.
 
Gleichzeitig stieg die Zahl der Menschen, die von den Behörden der Clankriminalität zugerechnet wurden, von 522 im Jahr 2023 auf 616 im Jahr 2024, wie die Innenverwaltung mitteilte.
 
Bei den meisten Straftaten handelte es sich demnach im vergangenen Jahr mit knapp 29 Prozent um Rohheitsdelikte wie Körperverletzung und Raub, gefolgt von etwas mehr als 20 Prozent sonstigen Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung oder Geldwäsche). Auf dem dritten Platz folgen Verkehrsstraftaten (15 Prozent), auf dem vierten Vermögens- und Fälschungsdelikte (13 Prozent).
 
2023 wurden 19 Prozent Rohheitsdelikte, 15 Prozent Verkehrsstraftaten und 12 Prozent Diebstahls- oder Unterschlagungsdelikte registriert.

Staatsanwaltschaft Berlin aufgenommen: 08.10.2018. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen eines Überfalls auf die als Clan-Aussteigerin bekannt gewordene Buchautorin Latife Arab eingestellt.

Der Clan-Ausstieg der „Latife Arab“ – eine Geschichte und viele Ungereimtheiten

Ihr Buch über den Ausstieg aus einem kriminellen und gewalttätigen Clan machte Latife Arab zur Bestseller-Autorin. Wenig später schilderte sie eine Attacke in Berlin. Jetzt sind die Ermittlungen dazu eingestellt worden. Von S. Adamek und O. Sundermeyermehr

Kritik an Kategorie „Clankriminalität“

Bei dem Beschuldigten, der 2024 am häufigsten in Erscheinung trat, handelt es sich laut Polizei um einen 29-Jährigen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ihm werden 22 Straftaten vorgeworfen, darunter mehrere Körperverletzungen, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Sachbeschädigungen oder Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz.
 
Die Berliner Polizei definiert einen Clan als eine „informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist.“ Er sei geprägt durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis.
 
An dieser Definition gibt es immer wieder Kritik. So lautet ein Vorwurf, die Delikte von Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen würden polizeilich anders behandelt als Delikte von Angehörigen anderer Gruppen wie Deutschen ohne Migrationsgeschichte. Zudem könne Kriminalität nicht mit der Herkunft von Menschen erklärt werden.

04.12.2024, Berlin: Polizeiautos mit eingeschalteten Scheinwerfern und Blaulicht.

Mehrere Durchsuchungen bei Clan-Mitgliedern in Berlin

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Polizei rückt Migrationsgeschichte in den Fokus

Tatsächlich bezieht sich die Polizei im „Lagebild Clankriminalität“ [berlin.de, PDF] immer wieder auf die Migrationsgeschichte von Straftätern. So heißt es beispielsweise auf Seite 7: „Im Vergleich zu anderen Bundesländern entfalten in Berlin relevante Personen krimineller Strukturen, die familiär-soziale Bezüge überwiegend zum mhallami-kurdischen, libanesischen oder palästinensischen Raum aufweisen, signifikante Wirkung auf die phänomenbezogene Kriminalitätslage und bilden daher derzeit einen Schwerpunkt.“

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.08.2025, 13 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg