Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Fälle von sogenannter Clankriminalität registriert. Das neue Lagebild der Senatsinnenverwaltung, das am Mittwoch veröffentlich wurde, listet 851 Straftaten. Im Vergleich zu 2023 sind das 20 Prozent weniger.

Nach den Angaben gab es allerdings im Jahr 2024 mit 74 Einsätzen deutlich weniger Kontrollen der Polizei als im Vorjahr (126). Als Gründe nennt das Berliner Landeskriminalamt unter anderem die Belastung durch Einsätze im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft und angesichts zahlreicher Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg.

Bei den meisten Straftaten handelte es sich demnach im vergangenen Jahr mit knapp 29 Prozent um Rohheitsdelikte wie Körperverletzung und Raub, gefolgt von etwas mehr als 20 Prozent sonstigen Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung oder Geldwäsche). Auf dem dritten Platz folgen Verkehrsstraftaten (15 Prozent), auf dem vierten Vermögens- und Fälschungsdelikte (13 Prozent).

2023 wurden 19 Prozent Rohheitsdelikte, 15 Prozent Verkehrsstraftaten und 12 Prozent Diebstahls- oder Unterschlagungsdelikte registriert.

Dem Milieu der Clankriminalität in Berlin werden laut Innenverwaltung Stand Anfang Januar insgesamt 616 Menschen zugerechnet (2023: 633).

Bei dem Beschuldigten, der 2024 am häufigsten in Erscheinung trat, handelt es sich laut Polizei um einen 29-Jährigen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ihm werden 22 Straftaten vorgeworfen, darunter mehrere Körperverletzungen, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Sachbeschädigungen oder Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz.

Die Berliner Polizei definiert einen Clan als eine „informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist.“ Er sei geprägt durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis.

An dieser Definition gibt es immer wieder Kritik. So lautet ein Vorwurf, die Delikte von Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen würden polizeilich anders behandelt als Delikte von Angehörigen anderer Gruppen wie Deutschen ohne Migrationsgeschichte. Zudem könne Kriminalität nicht mit der Herkunft von Menschen erklärt werden.

Tatsächlich bezieht sich die Polizei im „Lagebild Clankriminalität“ [berlin.de, PDF] immer wieder auf die Migrationsgeschichte von Straftätern. So heißt es beispielsweise auf Seite 7: „Im Vergleich zu anderen Bundesländern entfalten in Berlin relevante Personen krimineller Strukturen, die familiär-soziale Bezüge überwiegend zum mhallami-kurdischen, libanesischen oder palästinensischen Raum aufweisen, signifikante Wirkung auf die phänomenbezogene Kriminalitätslage und bilden daher derzeit einen Schwerpunkt.“

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.08.2025, 13:20 Uhr