Mit Hinweis auf das Versammlungsrecht verbot die Aachener Polizei die Durchführung der sog. Krachparade am 6.9.25 in Aachen, die bereits seit 2019 in einer etwas anderen Form als übliche Demonstrationen durchgeführt wurde. Anstelle von Transparenten, Fahnen und Schildern gab es z.B. satirische rythmische Lieder, die auch zum Tanzen einluden.
Selbst wenn diese Parade den Charakter einer Party hätte, wäre sie allein schon wegen der verkehrsmäßigen Sicherung der Auszugsstrecke bei der Polizei anzumelden. Das ist bei allen öffentlichen Umzügen wie z.B. Karnevals,- Schützen – oder Martinsumzügen der Fall, die keinen politischen Charakter haben bzw. wo die Unterhaltung der Bevölkerung im Vordergrund steht, diese Umzüge werden stets von der Polizei begleitet.
Allenfalls hätte die Polizei das Recht, in ihren Auflagen zu bestimmen, dass erkennbar der politische Charakter dieser Krachparade zu gewährleisten ist und dazu noch eine Genehmigung des Ordnungsamts der Stadt Aachen erforderlich ist. Die Veranstalter wiesen darauf hin, dass auch Tanz und Musik Ausdruck der politischen Forderungen seien.
Völlig zu Recht fühlten sich diese Veranstalter einer Polizeischikane ausgesetzt und haben daher einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Aachen gestellt, dieses polizeiliche Verbot aufzuheben. Dazu äußerte sich auch Heiko Hilgers, Vertreter der Linken-Fraktion im Kreispolizeibeirat: Es ist das Grundrecht von Menschen sei, sich friedlich zu versammeln. Die Veranstaltung sei politisch. „Wir stehen als Linke hinter dem Anliegen der Krachparade und fordern, diese ohne Wenn und Aber zu genehmigen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Ein Protestcamp in Köln, was eindeutig einen politischen Charakter hat (Entwaffnung von Rheinmetall) wurde ebenfalls aus nichtigen Gründen von der Polizei verboten, dagegen ist ebenfalls eine Klage anhängig.
Beide Beispiele zeigen, dass die Rechtsentwicklung in Deutschland immer weiter zunimmt und die freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt werden soll. Dagegen ist geballter Widerstand erforderlich!