Das Programm richtet sich an Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe und an Berliner Auszubildende. 

Berliner Unternehmen können über das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung finanzielle Unterstützung erhalten für:

  • die Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen,
  • für die Prüfungsvorbereitung und 
  • sowie bei der Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen) und
  • für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter.

Berliner Auszubildende können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung erhalten für:

  • den auswärtigen Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen.

Wie und wann kann hierfür ein Antrag auf Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin gestellt werden? Und welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!