Mit der Herausgabe von ausgewählten Gerichtsunterlagen will US-Präsident Trump Druck von seiner Regierung im Fall Epstein nehmen. Nun hat ein weiterer Bundesrichter eine Veröffentlichung abgelehnt. Er verwies stattdessen auf Regierungsdokumente.
Ein weiterer US-Bundesrichter hat den Antrag des Justizministeriums auf Veröffentlichung von Akten zum Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein abgelehnt.
Richter Richard Berman erklärte in New York, das Justizministerium habe keine ausreichenden Gründe genannt, die eine Freigabe der Dokumente zu dem Fall rechtfertigen würden. Damit folgte Berman der Entscheidung eines Richters, der kürzlich mit ähnlicher Begründung Dokumente aus dem Verfahren gegen Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell ebenfalls nicht freigegeben hatte.
Trump hatte Freigabe angekündigt
Hintergrund ist, dass US-Präsident Donald Trump Mitte Juli angekündigt hatte, die Freigabe ausgewählter Gerichtsunterlagen in Verbindung mit Epstein zu beantragen. Dabei handelt es sich um Dokumente, die sogenannten Grand Jurys vorgelegt wurden. Diese Gremien entscheiden, ob in einem bestimmten Fall Anklage erhoben wird.
In der Regel sehen und hören die Geschworenen nur Aussagen und Beweise, die für eine Anklage der beschuldigten Person – in diesem Fall Epstein selbst – notwendig sind, nicht jedoch Informationen zur möglichen Beteiligung weiterer Personen.
Trump selbst hatte Verschwörungstheorien befeuert
Viele Beobachter werten Trumps Vorstoß als Ablenkungsmanöver, um den Druck seiner Kernwählerschaft zu reduzieren, die seit Langem die vollständige Veröffentlichung der Epstein-Dokumente fordert. Trump und einige seiner heutigen Regierungsbeamten hatten vor der Wahl wiederholt angedeutet, dass bei der Verfolgung und dem Tod des bestens vernetzten Epstein brisante Informationen vertuscht worden seien – und damit zahlreiche Verschwörungstheorien befeuert.
Inzwischen will der Präsident von seinem ursprünglichen Versprechen, alle FBI-Unterlagen offenzulegen, nichts mehr wissen. Dies sorgt für Frust bei vielen Anhängern. Mehrere Medien berichteten, dass Trump in den Unterlagen selbst namentlich genannt werde. Trump und Epstein waren über Jahre eng befreundet.
Richter: Regierungsdokumente deutlich bedeutsamer
Richter Berman äußerte sich entsprechend direkt zur Anfrage der US-Regierung: Die etwa 70 Seiten umfassenden Protokolle enthielten vor allem die Aussage eines FBI-Agenten ohne unmittelbaren Bezug zum Fall sowie Beweismaterial und Anrufprotokolle. Die Relevanz dieser Inhalte sei begrenzt, schrieb er.
Stattdessen verwies Berman dem TV-Sender ABC zufolge auf über 100.000 Seiten an Ermittlungsunterlagen, die sich bereits in den Händen der Regierung befinden. Die rund 100.000 Seiten umfassenden Dokumente der Regierung „stellen die rund 70-seitigen Grand-Jury-Protokolle in den Schatten“ und seien für die öffentliche Aufklärung deutlich bedeutsamer.
Das Justizministerium müsse seine Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen, betonte Berman. Die Forderung der Regierung, die Protokolle der Grand Jury zu veröffentlichen, „scheint nur Ablenkung zu sein“. Weiter betonte der Richter, dass eine Veröffentlichung der unter Verschluss stehenden Protokolle der Grand Jury möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit und Verletzung der Privatsphäre der mehr als 1.000 Opfer Epsteins darstellen könne.
Wie eng waren Trump und Epstein?
Die Entscheidung Bermans könnte die öffentliche Debatte über eine umfassendere Veröffentlichung der FBI-Akten weiter anfachen. Der Finanzier Epstein, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, beging 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle nach offiziellen Angaben Suizid.
Epsteins Tod führte zu massiven Spekulationen, da er enge Kontakte in die amerikanische High Society gepflegt hatte. Prominente und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus – auch Trump ist auf mehreren Partyvideos an der Seite Epsteins zu sehen. Viele Amerikaner fordern deshalb weiterhin eine umfassende und transparente Aufklärung, die Trump bislang nicht liefern wollte.