Doch alter Name und früherer Geschlechtseintrag spielten keine Rolle mehr, erklärt Staatsanwalt Benedikt Bernzen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle: „Wir haben einen gesetzlich vorgegebenen Prüfungsmaßstab, der zwei Punkte zum Gegenstand hat. Das ist zum einen das eingetragene Geschlecht, in diesem Fall weiblich und zum anderen der Wohnsitz. Dadurch, dass Frau Liebich in Sachsen wohnhaft und gemeldet ist, gilt für die Vollstreckung der sächsische Vollstreckungsplan.“ Dieser Plan sehe vor, dass Frauen in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, unterzubringen sind.

So weit reicht zumindest die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Mit Erhalt des Briefes hat Liebich zwei Wochen Zeit die Haft anzutreten. Dort folge erst einmal ein Aufnahmegespräch in der JVA, erklärt Bernzen. Dabei wird geprüft: „Ob die Unterbringung von Frau Liebich in der dortigen JVA mit anderen Belangen, die eine Rolle spielen können, vereinbar ist. Da spielen die Anstaltsordnung, die Sicherheitsinteressen der anderen inhaftierten Frauen und die Sicherheitsinteressen von Frau Liebig eine Rolle“.