Er war einschlägig vorbestraft, galt als dem Alkohol zugetan, intelligenzgemindert und wurde mit Auflagen aus dem Maßregelvollzug entlassen: Doch kurz darauf soll der 41 Jahre alte Heino E. wieder rückfällig geworden sein und ab Ende 2024 mehrfach im Wohnkomplex „Lange Lene“ in Probstheida gezündelt haben. Beim laufenden Brandstiftungs-Prozess am Leipziger Landgericht drängte sich auch die Frage nach möglichen Versäumnissen auf.
Seit Ende Juli steht er unter anderem wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung vor dem Leipziger Landgericht, schweigt bisher zu den Tatvorwürfen: Laut Staatsanwaltschaft soll der 41 Jahre alte Heino E. für vier Kellerbrände in der „Langen Lene“ verantwortlich sein, die sich zwischen 5. November 2024 und 31. Januar 2025 in dem 333 Meter langen Wohnblock zutrugen.
Die gravierenden Folgen: mindestens elf verletzte Menschen durch Rauchgasvergiftungen und rund 900.000 Euro Sachschaden, von denen die LWB als Vermieter des Mega-Gebäudes aktuell ausgeht.
Ging bei der Einschätzung des Angeklagten etwas gewaltig schief?
Dessen damaliger Bewohner und nunmehr Tatverdächtiger Heino E. lebte hier mit einem Mitbewohner in der Wohngruppe eines Trägervereins, der sich um die Resozialisierung kümmern sollte. Schon 2018 hatte der Angeklagte am Landgericht Dresden wegen Brandstiftungs-Delikten und anderem mehr als sieben Jahre Haft kassiert, kam dann nach seiner Freilassung 2024 in Obhut des Vereins, fand letztlich Unterschlupf in einer betreuten Wohnung in der „Langen Lene.“
Die Lange Lene in Leipzig-Probstheida, benannt nach der Dichterin Lene Voigt. Foto: Lucas Böhme
Ziel sei es gewesen, die abstinenten Fähigkeiten Heino E.s zu fördern und zu erhalten: So sagte es ein Vereins-Beschäftigter am Dienstag, dem 19. August, im Landgericht Leipzig als Zeuge aus. „Er war motiviert und willig, daran teilzunehmen.“
Allerdings soll der Angeklagte alsbald Rückfall-Erscheinungen hinsichtlich seines Alkoholkonsums gezeigt haben. Und auch sonst, so war seitens eines psychiatrischen Gutachters zu vernehmen, ging bei der Einschätzung des vorbelasteten Heino E. offenbar manches schief: So soll es bereits Anfang 2023 einen Bewährungsbeschluss für Heino E. gegeben haben, der strikte Auflagen enthielt, die aber nicht eingehalten worden seien.
Gerade das Thema einer eigenen Wohnung sei für Heino E. ein „No-go“ gewesen, hieß es. Der Alkoholkonsum und die angenommene Intelligenzminderung des Angeklagten seien auch lange überhaupt nicht thematisiert worden, Kontrollen auf Alkohol nur lückenhaft gewesen.
„Das sind Idioten“, soll der Angeklagte über Brandstifter geäußert haben
Doch wurde der mutmaßliche Brandstifter, der letztlich durch Video-Überwachung ins Visier der Kripo geriet, in anderer Weise auffällig, während die wiederholten Feuersbrünste und Feuerwehreinsätze für Angst bei den Hausbewohnern sorgten?
Nicht, wenn es nach weiteren Zeugen geht, die das Landgericht am Dienstag vernahm: „Wir waren viel zusammen, saßen öfters draußen, haben Bierchen getrunken. Er war ein sehr freundlicher, hilfsbereiter Mensch. Auffällig war gar nichts“, berichtete ein befreundeter Nachbar (34) aus dem Haus über Heino E. und sein Verhalten.
Als das gemeinsame Gespräch auch mal auf die beängstigende Brandserie kam, habe der Angeklagte dies nur knapp kommentiert: „Das sind Idioten.“ So erinnerte sich der Zeuge, dessen eigenes Kind bei einem der Feuer seinerzeit eine Rauchgasvergiftung davontrug. Auch seine Frau wusste nichts Negatives zu berichten. Ruhig und hilfsbereit sei Nachbar Heino E. gewesen, habe kurz vor einem der Brände noch mit anderen vorm Haus gegrillt.
Sicherungsverwahrung droht
Für den Prozess am Landgericht sind aktuell zwei weitere Verhandlungstage bis Ende August angesetzt. Bereits beim Prozessauftakt hatte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr den Hinweis erteilt, dass der Angeklagte im Fall eines Schuldspruchs auch mit möglicher Sicherungsverwahrung rechnen müsste.
Dies würde bedeuten, dass der heute 41-Jährige selbst nach Absitzen seiner regulären Haft eingesperrt bliebe, weil von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ob und wann er jemals wieder in Freiheit käme, wäre in diesem Szenario nicht absehbar.