Mietpreise, die deutlich über dem gesetzlichen Rahmen liegen, können seit kurzem bei der neuen Mietpreisprüfstelle des Senats gemeldet werden. Nun hat sie erste Verstöße festgestellt – ein Fall aus 2019 sticht besonders hervor.
Die im März vom Berliner Senat gegründete Mietpreisprüfstelle hat eine erste Bilanz vorgelegt. Demnach wurden im zweiten Quartal 2025 (April bis Juni) bei 93 von 95 überprüften Mietverträgen unzulässige Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt.
In 61 Fällen gab es einen Verdacht auf Mietpreiswucher. Das heißt, die Miete lag mindestens 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rbb24 Recherche auf Anfrage mit.
In einem Fall wurde eine Mietpreisüberschreitung von 150 Prozent festgestellt. Dies ist nach Aussage der Senatsverwaltung der höchste festgestellte Wert. Der Fall stammt allerdings aus dem Jahr 2019. Statt der zulässigen acht Euro netto kalt pro Quadratmeter hatte der Vermieter 19 Euro verlangt.
In diesem Fall handelt es sich um Mietwucher. Für den Vermieter kann das Konsequenzen haben. Mietwucher ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden.
Laut Mietpreisbremse-Gesetz kann die Miete bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, um bis zu zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Bei Modernisierungen, Neubauten und bei befristetem, temporärem Wohnen gilt die Mietpreisbremse nicht.
Sendung: rbb24 Inforadio, 21.08.2025, 7:20 Uhr