Ab Oktober
EU-Regel für Überweisungen: Das bedeuten die Farben
21.08.2025 – 08:21 UhrLesedauer: 2 Min.
Überweisung am Bankschalter: Auch bei der beleghaften Überweisung muss die Empfängerprüfung gemacht werden. (Quelle: IMAGO/Anton Geisser/imago)
Im Oktober wird die sogenannte Empfängerüberprüfung in der gesamten EU eingeführt. Diese muss auch bei analogen Überweisungen erfolgen.
Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, war es bisher aber nicht: Ab 9. Oktober müssen bei allen Banküberweisungen der Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen werden. Bei jeder Überweisung prüft die Bank also, ob die eingegebenen Daten richtig sind, und zeigt das Ergebnis in Form von Ampelfarben an.
Stimmen die Daten nicht überein, können Sie trotzdem die Überweisung durchführen – müssen aber das Risiko in Kauf nehmen, dass Ihr Geld möglicherweise an die falsche Person geht und dann weg ist. Wie der Bankenverband mitteilt, soll die Empfängerüberprüfung dabei helfen, Betrug im Zahlungsverkehr zu bekämpfen.
Bei der Empfängerüberprüfung im Onlinebanking wird nach der Eingabe des Namen und der IBAN eine Farbe angezeigt. Diese haben dann folgende Bedeutung:
Es gibt auch die Option, dass die Prüfung nicht möglich war, das geschieht zum Beispiel, wenn es technische Probleme beim Datenabruf gab. Bei manchen Banken sollen statt der Farben Emojis zum Einsatz kommen.
Die Berliner Sparkasse nennt Beispiele, wie die Empfängerprüfung in verschiedenen Fällen aussehen kann und welches Ergebnis Sie dann erwarten können:
Wenn die Ampel auf „Rot“ steht, dann müssen Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem tätigen wollen oder nicht. In diesem Fall können Sie zum Beispiel mit dem Empfänger noch einmal Rücksprache halten, ob die Daten korrekt sind.
Die Empfängerprüfung wird nicht nur beim Onlinebanking gemacht, sondern auch, wenn Sie in der Filiale eine Überweisung auf Papier, eine sogenannte beleghafte Überweisung, durchführen. Dazu führt der Kundenbetreuer direkt vor Ort eine Empfängerüberprüfung durch.
Damit dies möglich ist, müssen Kunden ihre Überweisung während der Banköffnungszeiten aufgeben. Bei Überweisungen, die in den Briefkasten der Bank geworfen werden, kann keine automatische Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. In diesen Fällen sollten Sie sich an Ihre Bank wenden, um sicherzustellen, dass die Überweisung trotzdem durchgeführt wird.